Hockenheim. Für die Fraktion der Grünen im Gemeinderat ist die Frage, was im Gemeinderat nicht öffentlich zum Bauvorhaben Untere Hauptstraße 30-32 beschlossen wurde, ein „nach wie vor nicht geklärter Vorgang“. Das Abhören des Audiomitschnitts habe ergeben, dass immer noch Fragen offen seien und eine Unterzeichnung der vorliegenden Niederschrift demzufolge zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen könne. In diesem Zusammenhang kündigen die Grünen an, zum vorliegenden Sprachprotokoll weitere Fragen an die Amtsspitze – das ist OB Zeitler – zu richten. Aktuell seien dazu keine weiteren Ausführungen möglich. heißt es in der Stellungnahme der Fraktion.
In den Pressemitteilungen der letzten Monate stehe im Zentrum der Diskussion die Frage nach den Inhalten eines Beschlusses, der in einer nicht öffentlichen Sitzung verabschiedet worden sein soll – „wohlgemerkt nicht öffentlich“, betonen die Grünen. Aussagen zu Gang und Verlauf in nicht öffentlichen Sitzungen unterlägen nach Paragraf 35 der Gemeindeordnung der Verschwiegenheit auch nach Bekanntgabe des Ergebnisses – dazu gehört nach einschlägiger Rechtsauffassung das Abstimmungsverhalten. „An diese gesetzlichen Vorgaben halten wir uns nach wie vor und würden es begrüßen, wenn auch andere Volksvertreterinnen und Volksvertreter dies zukünftig beachten“, teilt die Grünen-Fraktion mit.
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Die Sorge um einen drohenden Baustopp für das Objekt und eine sich abzeichnende Gerichtsverhandlung (Bericht der Hockenheimer Tageszeitung am 11. Juni) sei für die Fraktion Anlass gewesen zu überprüfen, ob die Diskussionsergebnisse in der Gemeinderatssitzung am 18. Mai das nachfolgende operative Vorgehen der Verwaltung rechtfertigten.
Antworten schleppend geliefert
Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben habe die Fraktion daraufhin zahlreiche Versuche unternommen, auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken und Klarheit in eine komplexe Situation zu bringen. „Die an die Amtsspitze gestellten An- und Rückfragen, fristgerecht eingereichte Änderungsanträge, Rückfragen bis hin zu Mediationsvorschlägen wurden schleppend beantwortet oder ignoriert“, heißt es in der Stellungnahme der Grünen.
Am Ende der vorläufigen Grünen-Bemühungen habe der Antrag auf Anhörung des Audioprotokolls gestanden. Dieses Recht stehe dem Gemeinderat zu und könne von jeder Fraktion eingefordert werden. „Die Anforderung unserer Fraktion als Profilierungsversuch zu deuten, weisen wir zurück, bemerken aber die Qualität dieser Aussage bezüglich einer nicht vorhandenen Bereitschaft um eine sachbezogene Diskussion“, geben die Grünen auf eine Aussage der CDU (HTZ vom 13. August) zurück.
Gemäß ihres Amtseides möchten die Grünen-Stadträtinnen und Stadträte mit ihrer Vorgehensweise die Rechte der Stadt wahren und das Wohl der Bürger fördern, betonen sie. Einzig und allein unter dieser Prämisse handle die Fraktion. Sie sehe sich in ihrem Vorgehen im Sinne der Rechtsstaatlichkeit bestärkt. Denn entgegen anders lautender Veröffentlichungen handle es sich „um einen nicht geklärten Vorgang“.
Abgesehen davon wollten sie sich mit Blick auf die Gemeindeordnung mit Äußerungen zum Verlauf einer Sitzung zurückhalten, „obwohl dies in jüngster Zeit Schule zu machen scheint“. Abschließend weist die Grünen-Fraktion darauf hin, dass das Ziel, Wohnraum zu schaffen, nicht aus den Augen verloren werden dürfe. So stelle das entstandene Gebäude Untere Hauptstraße 30-32 einen wichtigen Baustein einer qualitativen Innenstadtbebauung dar.
„Auch wäre es zu wünschen, dass sich alle Beteiligten, ob Gemeinderat, Verwaltung oder Investor, mit dem notwendigen Respekt begegnen. Gute Kommunikation vorausgesetzt, können Auseinandersetzungen vor Gericht für die Zukunft vermieden werden. In diesem Sinne leistet unsere Fraktion gerne einen Beitrag“, schließen die Grünen.
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