Blaulicht

Zweites Gutachten soll Tod der Kinder in Hockenheim klären

Das toxikologische Gutachten zum Tod zweier Kinder an Ostern in Hockenheim liegt mittlerweile vor. Es gibt allerdings keine Antworten auf die mögliche Todesursache. Deshalb ist eine zweite Untersuchung in Arbeit.

Von 
Bernhard Zinke
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Der Tod der beiden Jungen ist noch ungeklärt. © Marco Priebe/PR-Video/dpa

Hockenheim. Das Rätselraten um die Todesursache der Geschwister in Hockenheim geht weiter. Das toxikologische Gutachten der Heidelberger Gerichtsmedizin liegt der zuständigen Mannheimer Staatsanwaltschaft zwar nun vor. Aber Aussagen über die Frage, warum die beiden sieben und neun Jahre alten Jungen am Osterwochenende in der Wohnung ihrer Mutter zu Tode kamen, beantwortet die Untersuchung nicht.

Die genaue Todesart und -ursache seien nach dessen Ergebnis nach wie vor unklar, heißt es in der Zusammenfassung des Gutachtens, berichtet Mannheims Erster Staatsanwalt Marc Schreiner. Deshalb folgt die Strafverfolgungsbehörde der Empfehlung der Gerichtsmediziner. Die haben dazu geraten, nun auch noch eine sogenannte feingewebliche Untersuchung in Auftrag zu geben. Das sei geschehen, sagt Schreiner. Mit einem Ergebnis werde nicht vor Mitte Juli gerechnet.

Tote Kinder in Hockenheim: Wie kamen die Jungen ums Leben?

In einer feingeweblichen Untersuchung - die Mediziner sprechen von einer Histopathologie - werden Gewebeproben genau untersucht. Davon erhoffen sich die Gerichtsmediziner weitere Erkenntnisse, was den Tod der Kinder verursacht hat.

Damit ist auch drei Monate nach dem Tod der Kinder noch nicht klar, auf welche Weise die beiden Jungen ums Leben gekommen sind. Auch für die Staatsanwaltschaft und die Polizei ist das alles andere als eine angenehme Situation. Klar sei, dass die beiden Kinder eines nicht natürlichen Todes gestorben seien. Den Grund dafür gelte es nun herauszufinden.

„Wir müssen jetzt die Frage klären: Was hat konkret zum Tod der Kinder geführt“, erläutert Schreiner. Schließlich müssen die Gutachten und Erkenntnisse der Mediziner auch vor Gericht Bestand haben. Deshalb sei man selbstverständlich der Empfehlung der Experten gefolgt und warte auf die feingewebliche Untersuchung, sagt Schreiner. Es gebe - außer der Mutter - keine weiteren Tatzeugen. Insofern sind die Erkenntnisse der Gerichtsmedizin im Hinblick auf die juristische Aufarbeitung des Geschehens von entscheidender Bedeutung.

Tote Kinder in Hockenheim: Keine Hinweise auf Kampf 

Der Mannheimer Polizeipräsident Siegfried Kollmar hatte im Gespräch mit dieser Redaktion direkt nach der Tat von einem „ruhigen Spurenbild“ am Tatort gesprochen. Es habe keinerlei Hinweise auf einen Kampf, keine Unordnung, keine Blutspuren und auch keine Schnittverletzungen an den Körpern gegeben, hatte Kollmar gesagt und das hinzugefügt, was viele Menschen denken: „Es ist möglich, dass die Kinder etwas zu sich genommen haben, was sie nicht hätten nehmen dürfen.“

Solche Spekulationen weist die Staatsanwaltschaft kategorisch zurück und wartet lieber die Berichte der Gerichtsmedizin ab. Sicher seien, wenn die feingewebliche Untersuchung Mitte Juli vorliege, drei Monate seit der Tat vergangen. Aber das bewege sich in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen, auch wenn die Mutter in Untersuchungshaft sitzt und Haftsachen zügig behandelt werden müssen.

Mutter äußert sich nicht zur Tat

Die Tatverdächtige hat sich in der Untersuchungshaft weiterhin nicht zu Motiv und Umständen der Tat geäußert. Bis auf die E-Mail, die sie am Ostersonntag an die Polizei verschickte - sie habe „etwas Schlimmes getan“ -, gibt es keine Aussagen gegenüber den Ermittlern. Zur Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren hat die Staatsanwaltschaft auch ein psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Dieses soll klären, ob die 43-jährige Frau überhaupt schuldfähig ist. Auch dieses Gutachten ist der Staatsanwaltschaft für frühestens Mitte Juli angekündigt worden. Dann hoffen die Ermittler, ein paar Schritte weiter zu sein und Licht ins Dunkel bringen zu können.

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