Gemeinderat

„Zeppelin-West“ Neulußheim: Erbpacht oder Verkauf sind die Optionen

Bei der März-Sitzung werden verschiedene Vorhaben auf den Weg gebracht. Die Entscheidung über die Grundstücke der Gemeinde in „Zeppelin-West“ steht an.

Von 
Andreas Wühler
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Das Grundstück an der Ecke Zeppelinstraße und Birkenallee im Neubaugebiet „Zeppelinstraße West“ bietet sich für den Neubau des Johannes-Kindergartens an. © Lenhardt

Neulußheim. Eine umfangreiche Tagesordnung, die mit Sicherheit Anlass für ausführliche Diskussionen bietet, hat der Rat auf seiner Sitzung am Donnerstag, 10. März, zu bewältigen. Die wohl spannendste Frage lautet dabei, was mit den gemeindeeigenen Baugrundstücken im Baugebiet „Zeppelinstraße West“ geschieht – sollen sie verkauft oder in Erbpacht vergeben werden.

Doch zunächst wird sich der Rat mit einigen Vorhaben befassen, die bei den Haushaltsanträgen der Fraktionen eine Rolle spielten. So hatte die Fraktion von WfN den Antrag gestellt, die Lußhardtschule sowie die Kindertagesstätten Haus Kunterbunt und Pusteblume mit fest installierten Lüftungsanlagen auszustatten. Damit soll zum einen für einen geregelten Luftaustausch gesorgt, zum anderen Energie eingespart werden.

Entsprechende Mittel wurden in den Haushalt aufgenommen, nun soll die Verwaltung damit beauftragt werden, einem Fachbüro einen Planungsauftrag zu erteilen, wie eine solche Anlage möglich wäre.

Auch beim folgenden Tagesordnungspunkt geht es nur um eine Planungsrate: Die Außenanlage der Umkleidekabinen beim SC Olympia soll neu gestaltet und die Neuanlage von Parkplätzen in Angriff genommen werden. Mit den entsprechenden Planungen soll ein Fachbüro beauftragt werden. Erneuert werden sollen ferner die Rundlaufbahn des Rasenplatzes und des Kleinspielfeldes sowie der Segmente auf dem Rasenplatz, wie von den FWV beantragt. Hier soll gleichfalls ein Planungsbüro beauftragt werden.

Ein weiterer zu vergebender Planungsauftrag betrifft den Bau einer Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer über die verlängerte Hockenheimer Straße im Bereich der Noba. Hier soll analog der neuen Querungshilfe beim Friedhof vorgegangen werden. Sowie der Plan erstellt ist, muss er von der Verkehrsbehörde genehmigt werden. Abhängig von deren Stellungnahme sind dann die endgültigen Kosten der Maßnahme zu ermitteln.

Beim Thema Kanalsanierung ist es genau umgekehrt, hier sind die Vorarbeiten abgeschlossen, sollen die Arbeiten ausgeschrieben werden. Die Gemeinde folgt damit den Vorschriften der Eigenkontrollverordnung, die eine regelmäßige Inspektion der Kanäle samt der Beseitigung festgestellter Schäden vorsieht. Das Gemeindegebiet ist hierfür in vier Bereiche eingeteilt, in denen abschnittsweise kontrolliert wird. Innerhalb der Bereiche wird sodann nach Schäden geschaut, die in verschiedene Prioritätsklassen eingeordnet werden – von kein Handlungsbedarf bis hin zu umgehend. In den Bereichen eins und zwei summieren sich die Schäden, die es sofort zu beseitigen gilt, auf rund 200 000 Euro. Hinzu kommen Ingenieurskosten von 65 000 Euro.

Grundstück für den Kindergarten

In den folgenden beiden Tagesordnungspunkten geht es um die gemeindeeigenen Grundstücke im Baugebiet „Zeppelinstraße West“. Insbesondere um die Frage, ob die Grundstücke verkauft oder in Erbpacht vergeben werden sollen oder ob gar ein Mix in Frage kommt. Was wahrscheinlich ist, denn zumindest ein Grundstück wird dem Rat vorgeschlagen in Erbpacht zu vergeben – es soll dem Trägerverein des Freien Christlichen Kindgartens überlassen werden.

Für den Trägerverein, er betreibt den Johannes-Kindergarten, der einem Brand zum Opfer fiel und neu errichtet werden soll, ist das Grundstück an der Ecke zur Birkenallee vorgesehen, gegenüber der Kindertagesstätte Pusteblume. Eine Nachbarschaft, von der sich die Gemeinde für die Zukunft Synergieeffekt verspricht.

Für die restlichen drei Grundstücke gibt es zwei Überlegungen – Verkauf oder Erbpacht. Die Gemeinde schlägt alle Möglichkeiten vor, wobei sie bei einem Verkauf, den sie favorisiert, von einem Mindestpreis von 600 Euro pro Quadratmeter ausgeht. Immerhin schlagen bei ihr für das Baugebiet Kosten in Höhe von zwei Millionen Euro zu Buche, die über einen Kredit finanziert wurden.

Letztlich ist der Gemeinderat aufgefordert, die bestehende Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz mit dem Rhein-Neckar-Kreis fortzuschreiben.

Bekanntgaben, Verschiedenes und Anfragen beschließen den öffentlichen Teil der Sitzung, zu dem die Bevölkerung eingeladen ist. Für Besucher besteht während der Sitzung Maskenpflicht (FFP2).

Info: Der Gemeinderat tagt am Donnerstag, 10. März, 19 Uhr, im Saal des Hauses der Feuerwehr.

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