Oftersheim. Wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln musste ein 24-jähriger Oftersheimer vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Schwetzingen erscheinen. Der Mann war von einer Polizeistreife bei einem Drogendeal ertappt worden. Das Schöffengericht urteilte auf ein Jahr und drei Monate auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der 24-Jährige wird einem Bewährungshelfer unterstellt und muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Er muss regelmäßig zur Suchtberatung und alle zwei Monate nach Aufforderung ein Drogenscreening durchführen lassen. Und er muss wieder bei seinen Eltern einziehen. Sollte er die Auflagen nicht erfüllen, müsse er ins Gefängnis, so die Richterin. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.
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