Gemeinderat

Bebauungsplan in Oftersheimer „Gewerbegebiet Röhlich“ geändert

Der Gemeinderat Oftersheim hat Einschränkungen für gewerbliche Nutzung und Neuerungen gegen Vergnügungsstätten beschlossen.

Von 
Volker Widdrat
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Das zweiteilige Gewerbegebiet "Röhlich" befindet sich hauptäschliche zwischen der Daimler- und der Siemensstraße. © nesy

Oftersheim. Der Gemeinderat hatte im Juli vergangenen Jahres das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Röhlich“ eingeleitet. In der jüngsten Sitzung folgte die Kenntnisnahme der ersten Änderung des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte 1972 mit der Zielsetzung, Handwerksbetrieben die Möglichkeit zur Ansiedlung zu geben. In dem Gebiet befinden sich zum Beispiel die Lasertag-Arena und das Spielcasino. Um weiteren Vergnügungsstätten, aber auch gewerblicher Nutzungen wie zum Beispiel Bordellen oder Swinger-Clubs vorzubeugen, soll der Bebauungsplan nun geändert und an die aktuelle Situation angepasst werden. Der Beschlussvorschlag umfasste auch den 1979 aufgestellten Bebauungsplan „Gewerbegebiet Röhlich Teil 2“.

Änderung des Bebauungsplans soll Imageverfall verhindern

Durch die Änderung solle einem weiteren Trading-Down-Effekt Einhalt geboten werden, „welcher zwangsläufig mit der Zeit zu einem Imageverfall des Standortes führen würde“. In den schriftlichen Festsetzungen von 1972 und 1979 waren keine weiteren Einschränkungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung aufgenommen worden. So waren bisher Vergnügungsstätten als „Gewerbebetriebe aller Art“ in dem Gebiet generell zugelassen. Des Weiteren war der Bebauungsplan als Anreiz für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe, die der Sicherung der Grundversorgung der Gemeinde dienen sollten, angesehen worden.

Städtebaulich zeichne sich das „Gewerbegebiet Röhlich“, wie auch das angrenzende „Gewerbegebiet Röhlich Teil 2“, dadurch aus, dass sich dort „Handwerksbetriebe und Anbieter herkömmlicher Dienstleistungen und Waren angesiedelt haben“, hieß es in der Begründung zum Sachverhalt. Allerdings sei bereits jetzt, aufgrund einzelner genehmigter Bauvorhaben, „ein Wandel weg von den ursprünglich gewünschten Planungszielen für das Gewerbegebiet zu beobachten“. Zur Wahrung der materiellen und rechtlichen Handhabe der Gemeinde Oftersheim sei eine Änderung des Bebauungsplans deshalb unumgänglich.

Beschleunigtes Verfahren für Bebauungsplan-Änderung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt rund 58.000 Quadratmetern innerhalb der Ortslage. Der Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Durch das Vorhaben sind keine Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten und keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Der Bebauungsplan ist im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbegebiet ausgewiesen. Es wird keine weitere ökologisch wertvolle Fläche verbraucht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss nicht durchgeführt werden. Der Beschlussvorschlag in zwei Teilen wurde einstimmig angenommen.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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