Gemeinderat - Satzung soll geordnete städtebauliche Entwicklung im Gebiet „Ortsmitte II“ gewährleisten / Regelung tritt zum 1. Mai in Kraft / Online-Infoveranstaltung für 157 Eigentümer

Die Kommune sichert sich das Vorkaufsrecht

Von 
Anette Zietsch
Lesedauer: 
Auch die Bismarckstraße mit dem Josefshaus gegenüber der katholischen Kirche gehört zum Kern des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“. © Widdrat

Oftersheim. Die ersten Schritte auf dem Weg zur Aufwertung der Ortsmitte sind gemacht. „Wir haben mit der Firma Steg ein Gemeindeentwicklungskonzept erarbeitet. Wir haben einen Antrag auf Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm beantragt und die Zusage für 1,3 Millionen Euro bekommen“, fasste Bürgermeister Jens Geiß in der jüngsten Gemeinderatssitzung die bisherige Entwicklung in Sachen Ortskernsanierung zusammen.

Im Baugesetzbuch ist nun ein Vorkaufsrecht der Gemeinde für bebaute und unbebaute Grundstücke in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und in städtebaulichen Entwicklungsbereichen vorgesehen. Von einem förmlich festgelegten Gebiet kann aber nur nach einem Satzungsbeschluss ausgegangen werden. Der ist im vorliegenden Fall jedoch erst für Dezember dieses Jahres zu erwarten.

Um in den dazwischenliegenden Monaten bereits die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu gewährleisten, kann die Gemeinde eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen. Diese Entscheidung stand nun auf der Tagesordnung.

Im Dezember geht es weiter

„Wir haben jetzt ein Gebiet ausgeschaut, das im Dezember Satzungsgebiet werden soll“, schilderte der Bürgermeister den Sachverhalt weiter. „Wenn Verkäufe stattfinden, hat die Gemeinde grundsätzlich ein Vorkaufsrecht. Dies geschieht, um die städtebauliche Ordnung sicherzustellen.“

Es gibt jedoch auch Einschränkungen des Vorkaufsrechts, beispielsweise kann es bei Kaufverträgen zwischen Ehegatten oder in gerader Linie verwandten beziehungsweise verschwägerten oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandten Personen nicht angewandt werden. Des Weiteren kann es auch bei Grundstücken von Kirchen und Religionsgesellschaften nicht zur Anwendung kommen.

Die Verwaltung sieht insbesondere bei den Grundstücken in der Bismarckstraße 1 (rückwärtige Erschließung Mozartstraße 1a), Mannheimer Straße 3 (Planungskonzept für Mannheimer Straße 1-5) und Mannheimer Straße/Dietzengässel (Gesamtplanung mit Josefshaus) eine mögliche Anwendung. Für die 157 Eigentümer im Sanierungsgebiet ist am Dienstag, 11. Mai, eine Online-Informationsveranstaltung geplant, sie wurden auch schon angeschrieben.

Für Michael Seidling (Freie Wähler) ist die Vorkaufssatzung die logische Konsequenz aus dem Einleitungsbeschluss für den Sanierungsbereich „Ortsmitte II“, der in der März-Gemeinderatssitzung gefasst wurde. „Dieser Schritt, den wir jetzt gehen, ist formal notwendig, deshalb stimmen wir in unserer Fraktion der Beschlussvorlage auch zu.“

Bei einer Enthaltung (von FDP-Gemeinderat Peter Pristl) hat das Gremium den Entwurf der Vorkaufsrechtssatzung für das Gebiet „Ortsmitte II“ beschlossen. Sie tritt damit am 1. Mai in Kraft.

Copyright © 2025 Schwetzinger Zeitung