Oftersheim/Rhein-Neckar-Kreis. Die bereits seit Wochen herrschende Wetterlage setzt den Flüssen und Bächen im Rhein-Neckar-Kreis massiv zu. Mit dem Niedrigwasser und dem temperaturbedingten Sauerstoffmangel stellt sich für die Flora und Fauna der Gewässer eine zunehmende Stresssituation ein. „Besonders stark betroffen sind die kleineren Gewässer mit ohnehin geringer Wasserführung“, erläutert die Leiterin des Wasserrechtsamts des Rhein-Neckar-Kreises, Margarete Schuh, und ergänzt: „Nach den aktuellen Wettervorhersagen wird diese Trockenheit noch weiter andauern. Das bedeutet, dass der Gemeingebrauch an den Gewässern, also die erlaubnisfreie Wasserentnahme, derzeit verboten ist, denn grundsätzlich darf Wasser in geringen Mengen aus Flüssen und Bächen nur entnommen werden, solange die Entnahme dem Gewässer nicht schadet.“
Das Landratsamt erklärt, wie die geltende Rechtslage in diesen Niedrigwasserzeiten aussieht: Das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt weiter möglich. Ein Anstauen von kleinen Wasserläufen ist jedoch untersagt. Die Entnahme mit Pumpen überschreitet den Gemeingebrauch und ist ebenfalls nicht zulässig. Das gilt für Privatpersonen wie auch für die Land- und Forstwirtschaft.
Service des Wasserrechtsamts
Für Inhaber einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis gelten zunächst die Bestimmungen der jeweiligen Erlaubnis. Wenn die Erlaubnis Regelungen zur Einstellung der Entnahme aufgGrund von Niedrigwasser enthält, sind diese zu beachten. Sollten die Erlaubnisse keine Regelungen zum Thema Niedrigwasser enthalten, ruft das Landratsamt dazu auf, von der Erlaubnis nicht oder kaum Gebrauch zu machen. Besonders Fragen rund um die Wasserstände und Wasserentnahme beantwortet das Wasserrechtsamt per E-Mail an wasserrechtsamt@rhein-neckar-kreis.deoder unter der Telefonnummer 06221/5 22 17 25. zg
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