Oftersheim. Damit auch Feuerwehr, Rettungswagen und andere Verkehrsteilnehmer problemlos eine Straße durchfahren können, ist laut Gesetz eine Mindestrestfahrbahnbreite von drei Metern festgeschrieben, schreibt die Gemeinde in einer Pressemitteilung. „Parken Sie Ihr Fahrzeug bitte so, dass eine Durchfahrt uneingeschränkt möglich ist“, so der Aufruf der Verwaltung.
Autofahrer dürften ihr Fahrzeug auf der Straße abstellen, sofern die Straßenverkehrsordnung eingehalten werde. Niemand habe jedoch ein Anrecht auf einen Parkplatz vor dem eigenen Anwesen. „Die Straße ist öffentlicher Parkraum und für jeden zugänglich“, heißt es im Schreiben der Gemeinde.
Gegenseitige Rücksichtnahme
Diejenigen Fahrzeugführer, die dazu berechtigt sind, auf Feldwegen zu fahren, werden um Einhaltung der maximalen Höchstgeschwindigkeit gebeten. „Die Feldwege sind keine Rennstrecke“, so die Ermahnung aus dem Rathaus. Daher wird um gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer auf den Wegen gebeten.
„Anonymen Hinweisen geht die Verwaltung im Übrigen nicht nach“, schreiben die Verantwortlichen abschließend.
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