Oftersheim. Wie das Ordnungsamt in einer Pressemitteilung kundtut, werden im ersten Halbjahr 2023 bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffen fungieren als Vertreter des Volkes und ihr Ehrenamt soll dazu beitragen, das Vertrauen in die Justiz zu erhalten. Hierzu nehmen die Schöffen als gleichberechtigte Richter an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit bei Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann also niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob bei Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
Die Gemeinde Oftersheim sucht deshalb Bürger, die in der Hardtgemeinde wohnen und am Stichtag 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist selbstverständlich von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Soziale Kompetenz
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten und Kandidatinnen vor als Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) oder das Amt eines Jugendschöffen in Jugendstrafverfahren können sich bis zum 16. April 2023 beim Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse ordnungsamt@oftersheim.de bewerben. Darüber hinaus kann ein Formular unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen oder direkt bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. zg
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