Oftersheim. Der Müll muss nach draußen gebracht werden und vielleicht kämpft sich das Unkraut nun auch schon seit einigen Tagen unschön durch die Pflastersteine. Es gibt viele Gründe, warum man sich als Bewohner im Haus aufhält – von einem Betrüger will man dann natürlich nicht besucht werden.
Auf der sozialen Plattform Facebook hat eine Nutzerin einen solchen Fall, der sich bei ihren Eltern ereignet hat, geschildert. In der Hardtwaldsiedlung sei ein Unbekannter ohne Erlaubnis auf das Grundstück gekommen. Er wolle die Dachrinne säubern, ihre Eltern beschrieben ihn als aufdringlich. Der Unbekannte drängte ihren Vater sogar ins Haus und fragte nach Geld. „Er meinte, es sei ja ganz günstig und es kostet nur 3000 Euro. Forderte im Voraus die Bezahlung und bedrängte meinen Vater bis in die Diele des Hauses“, schreibt die Nutzerin.
Wenn ein Unbekannter ins Haus will – die Tipps der Polizei
- Bürger sollen sich Besucher vor dem Öffnen durch den Türspion oder durch das Fenster genau ansehen. Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel öffnen.
- Hausbewohner können die Unbekannten auf einen späteren Zeitpunkt vertrösten – bis eine Vertrauensperson anwesend ist. Fremden sollten nicht in die Wohnung gelassen werden.
- Gegen zudringliche Besucher müssen sich die Bürger wehren. Entweder laut ansprechen – oder um Hilfe rufen. Auch Nachbarn können helfen – Man kann sich bei fremden Besuchern Beistand leisten.
- Wer sich als Amtsperson vorstellt, muss seinen Dienstausweis vorzeigen. Diesen sollten Bürger sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel prüfen. Bewohner können im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde anrufen.
- Nicht vergessen: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken nie „Geldwechsler“ oder „Falschgeld-Prüfer“ ins Haus. Über das Auftauchen derartiger Personen sollte umgehend die Polizei informiert werden.
- Bürger sollten nur Handwerker in die Wohnung lassen, die sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Das Gleiche gilt für vermeintliche Vertreter der Stadtwerke.
- Keine Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung für Nachbarn ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegennehmen.
- Bürger sollten keine Geschenke oder Besuchsbestätigungen unterschreiben.
- Geld nicht an der Haustür wechseln – das könnte Falschgeld sein.
- Bürger sollten an der Haustür nichts kaufen oder unterschreiben. Die angebotenen Gegenstände (zum Beispiel Teppiche, Besteck, Schmuck) oder Handwerkerleistungen sind meist nur geringwertig oder gar wertlos.
- Unaufgefordert kommende „Vertreter“ oder „Verkäufer“ dürfen keinen Zugang zur Wohnung erhalten.
- Nähere Informationen bieten die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen des Polizeipräsidiums Mannheim in Heidelberg, Telefon 06221/99 12 34 und Mannheim, Telefon: 0621/1 74 12 12 oder auch zum Nachlesen unter www.polizei-beratung.de.
Vermutlich wäre er noch weiter ins Haus vorgedrungen, hätte der Hausbewohner nicht mit der Polizei gedroht. Seine Tochter vermutet, der Unbekannte war nicht das erste Mal in der Hardtwaldsiedlung – „eine Dachdeckerfirma war vergangenen Freitag bei meinen Eltern und schaute nach der Dachrinne“. Der Mann soll etwa 25 bis 30 Jahre alt gewesen sein und hat schwarzes Haar, einen Vollbart und spricht mit einem ausländischen Akzent. Er soll einen gelben Bus mit Karlsruher Nummernschild gefahren haben.
Keine aktuellen Meldungen
Auf Nachfrage bei der Polizei erklärt Pressesprecherin Claudia Strickler, dass es aktuell keine Meldungen von Betrug in Oftersheim oder der Umgebung gibt. „Wenn sich das häuft, informieren wir – unter anderem auf Twitter“. Allerdings führe die Polizei auch nur vollendete Betrugsversuche auf. Einen ähnlichen Fall gab es am vergangenen Donnerstag aber in Wiesloch, erinnert sich die Polizistin.
Dort wurde eine 35-jährige Frau in der Eichendorffstraße Opfer eines Betruges. Die Frau rief einen Handwerker-Notdienst für Rohrreinigungen, dessen Telefonnummer sie über das Internet herausfand, an, nachdem das Hauptabflussrohr im Keller verstopft war. Die vermeintlichen Monteure trafen gegen 14 Uhr in der Wohnung der Frau ein und lösten das Problem innerhalb kürzester Zeit. Anschließend verlangten sie mehr als 2000 Euro für die Reparatur und drängten dabei auf eine Zahlung in bar oder eine sofortige Überweisung. Die 35-Jährige zahlte schließlich die Rechnung, worauf die Monteure flüchteten. Erst später erstattete sie Anzeige. Das Polizeirevier Wiesloch ermittelt nun wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Wuchers und Betrugs gegen die bislang unbekannten Monteure. Eine Beschreibung der Betrüger liegt den Ermittlern bislang noch nicht vor.
Unseriöse Handwerker, die die Notlagen und die Hilflosigkeit von Menschen finanziell ausnutzen sind landauf, landab in den verschiedensten Gewerken unterwegs, schreibt die Polizei auf ihrer Präventionsseite. Rohrreiniger, Schlüsseldienste und Schädlings bekämpfer nennen sie als Beispiel. Oft verlangen sie für ihre unfachmännisch durchgeführten Leistungen völlig überhöhte Preise und drängen zu einer sofortigen Bezahlung.
Das Polizeipräsidium Mannheim registrierte im Jahr 2021 in seinem Zuständigkeitsbereich insgesamt 21 vergleichbare Fälle – Rhein-Neckar-Kreis: (12), Mannheim (8) und Heidelberg (3). Die Gesamtschadenssumme liegt bei mehr als 80 000 Euro.
Unterschrift für ein Schnäppchen
Diebstahl, das Anbieten von spontanen Handwerkerleistungen oder vermeintlichen Schnäppchen, um eine Unterschrift unter einen Vertrag zu erhalten, ist zumeist das Ziel von Betrügern an der Haustür.
Täter an der Haustür haben zumeist das Ziel, in die Wohnung zu gelangen, um dort nach Bargeld, Schmuck oder anderen Wertsachen zu suchen. Dazu geben sie sich als Hilfsbedürftige, Handwerker, Mitarbeiter der Stadtwerke oder aber auch als Amtsperson aus, beispielsweise Polizist. Andere Betrüger bieten ihren Opfern Haustürgeschäfte an, beispielsweise spontane Leistungen von Handwerkern, oder versuchen sie, zum Abschluss von Abonnements oder Spenden zu drängen.
Ihre Opfer sind häufig Senioren, da diese tagsüber meistens zuhause sind. „Betrug an der Haustür“ wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert, sondern mit anderen Betrugsdelikten erfasst. Bundesweit waren es 2020 insgesamt 808 074 Betrugsfälle (2019: 832 966 Fälle. 2018 waren es noch 840 783 Fälle). Die Aufklärungsquote lag bei 65,5 Prozent (2019: 66,6 Prozent).
Haustürbetrüger, die es auf die Wertsachen ihrer Opfer abgesehen haben, verschaffen sich unter einem Vorwand Zutritt zu deren Wohnung, zum Beispiel indem sie um ein Glas Wasser, etwas zum Schreiben oder die Toilettennutzung bitten, oder ihre Opfer auf einen vermeintlichen Wasserrohrbruch hinweisen, der schnell behoben werden müsse. Ist die Tür dann nicht vollständig geschlossen, kann eine zweite Person unbemerkt eintreten und die Räume nach Wertsachen durchsuchen.
Tricks mit neuen Varianten
Die oftmals schauspielerisch begabten Eindringlinge verwenden im Grunde nur ganz wenige Tricks, zu denen sie sich aber immer neue Varianten einfallen lassen. So treten sie in ganz unterschiedlichen Rollen auf: Mal geben sie sich als Hilfsbedürftiger, mal als Handwerker in Arbeitskleidung, mal als seriös gekleideter Geschäftsmann aus.
Bei einer anderen Variante des Haustürbetrugs sprechen die Betrüger nicht einmal mehr persönlich vor, sondern werfen namentlich ausgefüllte Benachrichtigungen in die Briefkästen ihrer Opfer: Weil angeblich niemand angetroffen wurde, sollen diese dann „zur Vereinbarung eines Gesprächstermins in Ihrer Angelegenheit“ oder „zur Abholung Ihres Pakets“ eine kostenintensive Telefonnummer anrufen. Bürger sollen vorsichtig bei Geschäften an der Haustür sein: Oft locken die Betrüger mit Schnäppchen oder Gratisangeboten. Häufig ist dies eine Masche von Kriminellen mit dem Ziel, eine Unterschrift unter einen Vertrag zu erhalten, zum Beispiel für eine Versicherung, einen günstigen Stromtarif, ein Zeitschriftenabonnement, oder ein Haushaltsgerät.
Andere Haustürbetrüger versprechen Gewinne oder behaupten für ein soziales Projekt zu arbeiten, um damit Mitleid zu erwecken. Und wieder andere geben sich als Mitarbeiter von seriösen Firmen aus. Immer ist das Ziel gleich: die Unterschrift unter einen Vertrag.
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