Plankstadt. Es ging zügig mit der jüngsten Ausschusssitzung für Ordnung, Bau und Umwelt in Plankstadt unter der Leitung des Bürgermeisterstellvertreters Gerhard Waldecker. Ganz oben auf der Tagesordnung stand ein neuer Anbau an einem Familienhaus im Waldpfad plus Dachsanierung und Firsterhöhung.
Das Objekt, so der stellvertretende Bauamtsleiter Michael Szeifert-Kiss, liege im nicht überplanten Innenbereich, sodass als Orientierung für die Zulässigkeit des Vorhabens die Eigenart der Umgebung dient. Und hier scheint sich das Vorhaben in Sachen Größe nahtlos einzufügen. Beim bestehenden Wohnhaus soll das Dach saniert und zugleich das Dachgeschoss ausgebaut werden. Die Firsthöhe wird dabei auf 10,73 Meter angehoben und es entstehen zwei Dachgauben. Im Hinterhof soll ein 36 Quadratmeter großer, eingeschossiger Flachdachbau den bestehenden Anbau ersetzen. Die Lage des Anbaus bleibt erhalten, nur in der Breite wächst der Anbau um knapp drei Meter.
Trotz der Veränderung füge sich das Vorhaben gut in die Umgebungsbebauung ein, sodass aus Sicht der Verwaltung dem Einvernehmen nichts im Wege steht. Eine Sicht, die auch die Ausschussmitglieder einhellig teilten. Das Projekt wurde jedenfalls ohne Gegenstimme goutiert.
Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt in Plankstadt: Vorhaben unzulässig
Einstimmig, wenn auch mit gegenteiligem Ausgang, verlief die Abstimmung zum Bauantrag für den Abriss eines bestehenden Hinterhauses plus Neubau eines viergeschossigen Wohnhauses in der Ladenburger Straße 8. Ganz grundsätzlich, so der stellvertretende Bauamtsleiter Michael Szeifert-Kiss, sei das Vorhaben zulässig. Erlaubt seien laut dem Bebauungsplan „Scipiostraße“ Gebäude mit bis zu fünf Geschossen.
Allerdings geht dieser Plan davon aus, dass die Vorderhausbebauung abgerissen und mehr Platz für Fußgänger geschaffen wird. Schon deswegen sieht die Verwaltung das Vorhaben als unzulässig an. Darüber hinaus habe der Gemeinderat in seiner März-Sitzung gerade eine Veränderungssperre für dieses Gebiet beschlossen.
Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt in Plankstadt: Dach darf steiler werden
Völlig problemlos verlief wieder die Zustimmung zur veränderten Dachneigung auf dem Anwesen Golnerstraße 5. Vorgeschrieben ist laut Bebauungsplan eine Dachneigung zwischen 25 und 35 Grad. Beantragt sei nun eine um vier Grad erhöhte Dachneigung, also 39 Grad. Für den stellvertretenden Bauamtsleiter Michael Szeifert-Kiss kein Problem. Mit bloßem Auge sei das gar nicht zu erkennen und der Grund für die steilere Neigung des Satteldaches sei nachvollziehbar. Erhöht sich damit doch auch der Wirkungsgrad für die geplante Photovoltaikanlage. Es war eine Überschreitung, die in den Augen aller Ausschussmitglieder vernachlässigbar erschien.
Bürgermeisterstellvertreter Gerhard Waldecker erklärte hierzu stellvertretend für alle, dass man nicht päpstlicher als der Pabst sein solle.
Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt in Plankstadt: Grünes Licht für Wintergarten
Positiv entschieden wurde auch eine Bauvoranfrage zum Bau eines Wintergartens plus Außentreppe in der Kantstraße 4. Mit der Bauvoranfrage wollte der Bauherr wissen, ob ein Wintergarten und eine Außentreppe planungsrechtlich überhaupt zulässig sind.
Dabei soll eine bestehende Terrasse, die größtenteils von einem bestehenden Balkon überdacht wird, rundum durch einen Wintergarten geschlossen werden. Hierbei kommt es zu einer kleinen Überschreitung des Baufensters von rund zehn Quadratmeter, was etwas mehr als acht Prozent entspricht.
Aus Sicht der Verwaltung und der Ausschussmitglieder erschien das völlig problemlos. Mit diesem positiven Bescheid kann der Bauherr seinen Bauantrag nun an das Baurechtsamt leiten, um eine endgültige Genehmigung zu erhalten.
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