Gemeinderat

Plankstadt: 2022 soll in neue Mehrzweckhalle investiert werden

Der Plankstadter Gemeinderat beschließt in der nächsten Sitzung den Haushalt. Ein Blitzer in der Ortsmitte als Ersatz für die Ampel ist möglich. Und: Eine Kooperation zum Klimaschutz steht auf der Agenda.

Von 
Catharina Zelt
Lesedauer: 
Die Mehrzweckhalle – hier während der Renovierungsarbeiten zu sehen – hat ausgedient: Unter anderem in eine neue Kultur- und Sporthalle wird die Gemeinde künftig investieren – rund 2,2 Millionen Euro sind dafür 2022 vorgesehen. © Lenhardt

Plankstadt. Der wahrscheinlich größte Punkt auf der Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung am Montag, 21. Februar, um 18.30 Uhr in der Mehrzweckhalle ist die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewasserversorgung. Derzeit steht die Gemeinde finanziell gut da: Trotz der Corona-Pandemie wird die Gemeinde 2021 voraussichtlich ein Gesamtergebnis von rund 3,2 Millionen Euro erzielen und somit auch die Abschreibungen zu erwirtschaften, heißt es in der Sitzungsvorlage.

In den Jahren 2022 bis 2025 stünden zudem hohe außerordentliche Erträge zum Haushaltsausgleich zur Verfügung, sofern die eingeplanten Grundstückserlöse erzielt werden können. So verfügt die Gemeinde zum Ende des Jahres 2021 mit rund 7,3 Millionen Euro über eine sehr hohe Liquidität. Als zusätzliches finanzielles Polster besteht eine Festgeldanlage von 3,1 Millionen Euro.

Die Gemeinde hatte sich für 2021 erhebliche Investitionen und zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen. Einen Kredit aufnehmen muss Plankstadt dank der Grundstückserlöse aber nicht. Die Liquidität wird bei plangemäßem Verlauf außerdem zum Jahresende 2022 auf rund 9,3 Millionen Euro zunehmen.

Einige Maßnahmen zum Abbau des erheblichen Sanierungsstaus sind bereits erfolgt – zum Beispiel die Bebauung des Adler-Dienstleistungsgebäudes. Bei den notwendigen Investitionen werde die Verwaltung weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, die für eine Finanzierung notwendigen Fördermittel einzufordern, wird in der Vorlage betont. Nur so könne ein Abbau des Sanierungsstaus der öffentlichen Infrastruktur, der bis zum Jahr 2040 mit rund 100 Millionen Euro beziffert wurde, gelingen.

Investieren wird die Gemeinde in verschiedenen Bereichen – unter anderem in den Ersatzneubau Kultur- und Sporthalle und die Sanierung der Lehrschwimmbecken. Über 5 Millionen Euro sind zudem für den Erwerb und die Erschließung von Grundstücken geplant.

Um auch in den Folgejahren den Haushalt ausgleichen zu können, müsse besonderes Augenmerk auf die Folgekosten gerichtet werden. Der Ausblick in die mittelfristige Finanzplanung sei durchweg erfreulich. Die Verwaltung wolle die begonnene Diskussion mit den Gemeinderat um die strategische Ausrichtung der Gemeinde intensiv fortführen, die gemeinsam festgelegten strategischen Ziele überprüfen und die Zielerreichung auch sichtbar machen.

Klare Regeln festsetzen

Weiter diskutieren die Ratsmitglieder über den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans „Kantstraße-Nord“. Wegen der aktuellen Grundstücksverkäufe im Bieterverfahren sei es nun notwendig, bezüglich der Garagen, welche außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden können, klare Regeln festzusetzen. Auch die Regelung von Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sollte, um im gesamten Bebauungsplangebiet einheitlich zu verfahren, festgesetzt werden. Der Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt hat daher die Empfehlung ausgesprochen, ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes „Kantstraße-Nord“ einzuleiten.

Plankstadt könnte außerdem bald einen neuen festen Blitzer bekommen: Für die Schwetzinger Straße im Bereich zwischen Post und Adler Areal soll eine Tempo-20-Zone eingerichtet werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist als höhere Straßenverkehrsbehörde miteinbezogen worden. Demnach ist die Einrichtung einer Tempo-20-Zone möglich und wird auch befürwortet – jedoch ist ein Kennzeichen einer Tempo-20-Zone, dass der Fußverkehr an jeder Stelle queren darf, eine Lichtsignalanlage ist daher rechtlich nicht zulässig. Damit Fußgänger zumindest in der zentralen Ortsmitte gefahrlos über die Straße gehen können und um die Einhaltung einer Tempo-20-Zone zu gewährleisten, wird als Ersatz für die Ampelanlage eine feste Blitzsäule vor dem Rathaus vorgeschlagen, die beide Fahrtrichtungen überwachen kann.

Zu guter Letzt stehen noch die Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz zwischen Rhein-Neckar-Kreis und seinen Kommunen und der Kauf des Dienstwagens des Bürgermeisters auf der Tagesordnung des Gemeinderates.

Freie Autorin Frei Mitarbeiterin Print und Online

Copyright © 2025 Schwetzinger Zeitung