Reilingen. Vom Technischen Ausschuss lediglich zur Kenntnis zu nehmen war der Entwurf eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Neulußheim über das „Zehnte Gewann (NOBA)“. Das Gremium sah die kommunalen planerischen Belange als nicht tangiert an.
Der Eigentümer des Areals plant, die derzeit mit drei Gebäuden bebaute und als Handel für Natursteine gewerblich genutzte Fläche einer veränderten Nutzung zuzuführen. Zwei neue Hallen sollen im nördlichen Teilbereich nahe der Bundesstraße 39 flexibel nicht störendem Gewerbe dienen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Baurecht für das Vorhaben geschaffen werden. Parallel dazu ist noch der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft anzupassen.
In diesem Zusammenhang regte Peter Kneis (CDU) an, den kleineren, nördlich der B 39 gelegenen Reilinger Gemarkungsbereich ebenfalls als Gewerbegebiet einzustufen. Bürgermeister Stefan Weisbrod bestätigte Gespräche, die das Ziel verfolgen, die einschränkenden Vorgaben des Regionalplanes (Landwirtschaftliche Vorbehaltsfläche, Regionaler Grünzug) aufzuheben.
Das Land Baden-Württemberg prüft nach einer Information von Bürgermeister Stefan Weisbrod aktuell, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine an die Autobahn A 6 angrenzende Landesfläche nahe der landwirtschaftlichen Aussiedlung „Herrenbuckel“ für die Errichtung einer Freiflächen Photovoltaik-Anlage (PV) in Frage kommt. Bei Eignung soll das Grundstück im Wege der Verpachtung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben werden.
Als Gemarkungsgemeinde habe St. Leon-Rot keine Einwände geltend gemacht, bestätigte Weisbrod. Ihr Wunsch sei es aber, als Pachtvoraussetzung dort möglichst eine Agri-PV-Anlage, also eine aufgeständerte PV-Anlage vorzuschreiben. Damit wäre es möglich, einen großen Teil der Fläche weiter mit landwirtschaftlichen Geräten zu bewirtschaften.
Kein „Grenzstandort“
Wie Bürgermeister Stefan Weisbrod weiter anmerkte, lehne Reilingen diese Entwicklung ab und unterstütze den landwirtschaftlichen Betrieb, der die Pachtfläche momentan bewirtschafte. Denn es handele sich keineswegs um einen sogenannten „Grenzstandort“, also Flächen, auf denen Ackerbau nicht möglich ist. Diese Position habe man erst kürzlich dem Minister für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Peter Hauck bei einem Besuch vor Ort vermittelt.
Die Trinkwasserversorgung im Verwaltungsraum stellt der Zweckverband Wasserversorgung Südkreis Mannheim sicher. Die Grundwasserbrunnen zwei bis sieben finden sich im Staatswald „Untere Lußhardt“ auf Gemarkung Reilingen und der Brunnen eins hat seinen Standort im „Hubwald“ auf Gemarkung Altlußheim. Die Ausbautiefe der Brunnen liegt zwischen 25 und 33 Meter. Die Grundwasserentnahme erfolgt demnach im Oberen Grundwasserleiter.
Ersatz für Brunnenanlage
Bürgermeister Weisbrod unterrichtete das Ratsgremium von den bereits wasserrechtlich genehmigten Plänen des Zweckverbandes, einen nicht mehr zu sanierenden, vor geraumer Zeit außer Betrieb genommenen Brunnen zu ersetzen. Als Grund nannte er die aktuell weiter wachsenden Entnahmemengen, aber auch eine notwendige Redundanz.
In einem Abstand von etwa 25 Metern sei es möglich, einen Ersatzbrunnen niederzubringen und den schadhaften Brunnen als Grundwassermessstelle umzuwidmen. Ein vollständiger Rückbau mache keinen Sinn, da sich auf dem Grundstück die Trafostation der Brunnengalerie und im Gebäude die entsprechenden Komponenten des Prozessleitsystems befänden. Die Verwaltung habe für das Projekt bereits ihr Einverständnis übermittelt.
URL dieses Artikels:
https://www.schwetzinger-zeitung.de/orte/reilingen_artikel,-reilingen-ackerbau-hat-vorrang-photovoltaikanlage-an-der-a6-bei-reilingen-abgelehnt-_arid,2135435.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.schwetzinger-zeitung.de/orte/neulussheim.html
[2] https://www.schwetzinger-zeitung.de/orte/reilingen.html