Reilingen. Die geplante Flüchtlingsunterkunft in der Von-Drais-Straße wird den Rat, wird die Gemeinde noch einige Zeit beschäftigen. Nachdem das Thema schon einige Male im Rat auf der Tagesordnung stand, im Oktober im Technischen Ausschuss erörtert wurde, steht es nun erneut zur Debatte, wenn der Rat am Montag, 14. November, zu seiner Sitzung in der Aula der Schillerschule zusammenkommt.
Wie Bürgermeister Stefan Weisbrod den Mitgliedern des Technischen Ausschusses Ende Oktober mitteilte, gehen die Arbeiten an der Containeranlage in der Von-Drais-Straße auch ohne die noch ausstehende Baugenehmigung weiter.
„Blutige Nase geholt“
Ausgehebelt worden sei die erst kürzlich von der Baurechtsbehörde verfügte Baueinstellung mit einer juristischen Neubewertung. Die Container würden jetzt als „Fliegende Bauten“ nach Paragraf 69 Landesbauordnung angesehen. Nach der Gesetzesdefinition sind dies bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.
„Mithin muss die noch ausstehende Baugenehmigung nicht abgewartet werden“, folgerte Weisbrod. Es genüge, die schon am 10. Oktober erfolgte, formelle Anzeige, deren Eingang die Baurechtsbehörde am 18. Oktober bestätigt habe. Nach Aufbau der Fertigcontainer erfolge lediglich noch eine Abnahme durch die Baurechtsbehörde.
Zugleich machte Stefan Weisbrod öffentlich, dass ein anwaltliches Schreiben bei der Verwaltung eingegangen sei, worin der Bürgermeister einer vorsätzlichen Amtspflichtverletzung bezichtigt werde. Angedroht werde darüber hinaus die Anmeldung von Schadensersatzansprüchen und eine persönliche Regressnahme, weil die Gemeinde vermeintlich die Fristen im Baugenehmigungsverfahren nicht gewahrt habe und sich damit die weitere Bearbeitung des Antrages verzögere.
„Was wir tun konnten, haben wir getan, und uns dabei eine blutige Nase geholt“, stellte Weisbrod resignierend in der Ausschusssitzung fest. In allen geführten Gesprächen sei deutlich geworden, dass der Aufbau einer Flüchtlingsunterkunft in einem Gewerbegebiet durch rechtskräftige Gesetze auf Landes- und Bundesebene zulässig sei. Unabhängig davon werte er das juristische Vorgehen der Baurechtsbehörde bei der Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns für mehr als fragwürdig und rechtlich nicht tragfähig.
Nunmehr blockt das Thema erneut in der Ratssitzung auf, denn dem Rat liegt erneut ein Antrag auf Baugenehmigung der Containeranlage vor. Nachdem die Gemeinderäte im September dem Vorhaben ihr Einvernehmen versagt haben, hat die Baurechtsbehörde der Stadt Hockenheim festgestellt, „dass die Baugenehmigung zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft zunächst befristet auf drei Jahre, zu erteilen ist“.
Bevor die Baugenehmigung nun endgültig erteilt wird, hat die Gemeinde, die ihre Zustimmung bisher versagt, am Montag erneut die Gelegenheit, über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Wobei sich an der Situation wohl nichts ändern wird, die Verwaltung schlägt dem Rat vor, das Einvernehmen weiterhin zu versagen. Unabhängig von den baurechtlichen Vorgaben und Vorschriften hält die Verwaltung das Vorhaben weiterhin für nicht an die Größe der Gemeinde angepasst.
Neues Löschfahrzeug
Das Einsatzfahrzeug mit der Bezeichnung „LF 16/12“, ein Löschgruppenfahrzeug, ist in die Jahre gekommen und soll durch ein neues Fahrzeug ersetzt werden. Ins Auge gefasst hat die Wehr dabei ein LF 20, das ihren Anforderungen besser entspricht, als ein Fahrzeug, wie es die Norm vorschreibt.
Ein Ansinnen, das von der Wehr mit einem detaillierten Vergleich der verschiedenen Fahrzeuge untermauert wird und dem der Rat wohl folgen wird. Zumal für die ins Auge gefasste Alternative, das LF 20, der Verwaltung schon ein Zuschuss in Höhe von 96 000 Euro bewilligt wurde. Für die Gemeinde bei geschätzten Kosten von über einer halben Million Euro mehr als nur ein kleiner Beitrag.
Finanziert werden soll das neue Fahrzeug über den Finanzhaushalt 2023 und 2024, die Zuschuss hat einen Bewilligungszeitraum bis Ende 2026. Weshalb die „kurzfristige Ersatzbeschaffung“, von der die Verwaltung in der Tischvorlage spricht, auf größere Zeitdimensionen hinweist. Zumal die Beschaffung im Vorfeld europaweit ausgeschrieben werden muss.
Stichwort Finanzen: Kämmerer Christian Bickle wird dem Rat die Eckwerte des Haushaltsplans für den Kernhaushalt 2023 vorstellen. Dabei kalkuliert er mit einem negativen Gesamtergebnis von 800 000 Euro und warnt zugleich vor einer für den Zeitraum bis 2026 prognostizierten weiteren Verschlechterung der Ergebnisse.
Die Eckdaten erhält der Rat als Gerüst für die anstehenden Haushaltsberatungen, für die Bickle eine wichtige Vorgabe macht: Es sollten die Spar- und Ertragsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, Ziel müsse ein ausgeglichener Haushalt sein.
Weiter geht es in der Tagesordnung mit Finanzangelegenheiten, der Rat wird sich mit der Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren befassen, die zum 1. Januar in Kraft treten soll. Nach den Plänen der Verwaltung soll sich der Wasserpreis um 25 Cent pro Kubikmeter auf dann 1,70 Euro pro Kubikmeter erhöhen – beim Abwasser soll es keine Änderungen geben.
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Mitteilungen, Bekanntgaben und Anfragen schließen den öffentlichen Teil der Sitzung ab, zu dem die Bevölkerung eingeladen ist.
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