Schöffengericht

25-jähriger Brühler wegen Kinderpornografie verurteilt

Ein 25-jähriger Brühler musste sich vor dem Schöffengericht wegen Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, fünf Dateien heruntergeladen zu haben.

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Volker Widdrat
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Ein 25-jährigen Brühler bekommt eine Bewährungsstrafe wegen Kinderpornografie. © Uli Deck

Schwetzingen/Brühl. Ein 25-jähriger Brühler musste sich vor dem Schöffengericht in Schwetzingen wegen der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Auszubildenden vorgeworfen, auf Computer und Laptop insgesamt fünf Video- und Bilddateien heruntergeladen zu haben. Die Polizei hatte die Dateien bei einer Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt.

Der 25-Jährige, der noch bei seiner Mutter wohnt und dort den Internetanschluss nutzt, gab an, wegen schon länger anhaltenden Depressionen seit kurzem in psychiatrischer Behandlung zu sein. Demnächst fange er eine neue Arbeitsstelle an. Über seine Anwältin bestritt er den Tatvorwurf. Er habe zwar solche Bilder auf dem PC gehabt, „aber nicht gewollt und nicht bewusst“.

Insgesamt 2730 Dateien „legaler“ Pornographie habe er vor längerer Zeit abgespeichert. Das ganze Paket sei kostenlos gewesen. Bei dem Material handele es sich um Bilder von einem britischen Instagram-Model. Die junge Pornodarstellerin hatte zeitweise über vier Millionen Follower. Wie die wenigen kinder- und jugendpornographischen Dateien auf seinen Rechner gekommen seien, wisse er nicht. Eines Tages sei sein Account mitten in einem PC-Spiel gesperrt worden. „Eigentlich lade ich mir keine Sachen herunter“, meinte der 25-Jährige. Sein Computer müsse wohl „von irgendjemand gehackt worden sein“.

Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält Hinweise zu Dateien mit kinderpornografischen Inhalten von der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC). Die halbstaatliche Stelle arbeitet mit Providern wie Facebook, Microsoft, Yahoo oder Google zusammen und leitet Verdachtsanzeigen auf Basis der IP-Adresse an die zuständige polizeiliche Zentralstelle des Landes weiter, in dem die Straftat stattgefunden hat. So war es auch im Fall des 25-Jährigen.

Ein 40-jähriger Kriminalbeamter berichtete vor Gericht von der Durchsuchung in Brühl und der Auswertung der Dateien. Zwei Bilder waren im gelöschten Bereich des Computers gefunden worden. Die IP-Adresse hatte zum DSL-Anschluss in der Wohnung der Mutter geführt. Der Beamte erläuterte dem Gericht die angewandten Auswertungskriterien. Der Angeklagte sei „kein besonders außergewöhnlicher Fall“. Er habe nicht alle Bilder mit kinder- oder jugendpornographischem Inhalt im gelöschten Bereich gehabt. Der Tatvorwurf bezüglich eines Downloads auf eine Stuttgarter IP-Adresse wurde eingestellt.

Das Schöffengericht nahm die kurzen Videosequenzen, auf denen unter anderem ein etwa sechsjähriges unbekleidetes Mädchen in sexuell aufreizender Wiedergabe des Genitalbereichs und eine weibliche Person, die den Penis eines Jungen hält, zu sehen sind, in der Verhandlung in Augenschein. Oberstaatsanwalt Frank Höhn sah die Tatvorwürfe bestätigt. Es sei in keiner Weise schlüssig, dass der Account des Angeklagten von einer anderen Person genutzt worden sein könnte. Bei zwei der drei Videos habe der Mann auch seine IP-Adresse verwendet. Er sei dem Umgang mit entsprechenden Inhalten nicht abgeneigt. Da die wenigen Daten auf verschiedenen Geräten gefunden worden waren, habe der Angeklagte eine unglaubhafte Schutzbehauptung gemacht.

Viele Dateien waren legal

Der Anklagevertreter forderte deshalb eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Organisation. Für Verteidigerin Selina Geiger hatte sich die Anklage nicht bestätigt. Der Account ihres Mandanten sei zum wiederholten Male geblockt worden. „Vielleicht will ihm jemand etwas Böses.“ Es gebe in dem Verfahren nur Vermutungen. Die Zahlen mit 2730 legalen Bildern und am Ende nur zwei illegalen Dateien stünden im „eklatanten Verhältnis“. Daher forderte die Rechtsanwältin einen Freispruch für den 25-Jährigen.

Das Urteil lautete auf ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung. „Wir haben harte Fakten aus der Akte“, sagte die Vorsitzende Richterin Sarah Neuschl. Die Spur des BKA habe nach Brühl geführt. Es könnte sein, dass die kinderpornographischen Dateien „zwischen dem legalen Material“ gewesen seien – „aber warum dann auf verschiedenen Speichermedien“. Der Mann hätte das der Polizei melden müssen. So bleibe das Indiz, „dass Sie in diesem Bereich unterwegs waren“. Der 25-Jährige, der noch 800 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring bezahlen muss, habe keine problematischen Neigungen. Er dürfe in Zukunft aber nicht mehr auffallen.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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