Blaulicht

45-Jähriger aus dem Rhein-Neckar-Kreis wegen Verdacht des sexuellen Missbrauchs in Untersuchungshaft

Von 
Vanessa Schwierz
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Ein Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis sitzt wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in Untersuchungshaft. (Symbolbild) © DPA

Rhein-Neckar-Kreis. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren soll ein 45-jähriger Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis 18 Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, ermitteln das Dezernat 9.2 der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Mannheim und die Staatsanwaltschaft Mannheim nach dem Hinweis eines Zeugen aktuell gegen den 45-Jährigen wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen.

Der Tatverdächtige dokumentierte sein Vorgehen unter anderem durch Bild- und Videoaufnahmen. Derzeit liegen den Beamten keine Erkenntnisse vor, dass diese Aufnahmen verbreitet wurden. Der Tatverdächtige kam unter anderem über seine Vereinstätigkeit mit den Geschädigten in Kontakt. Der Mann wurde festgenommen und befindet sich seit Dezember 2022 in Untersuchungshaft.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Hinweise auf eine Tatbeteiligung weiterer Personen ergaben sich bislang nicht. Für das Verfahren wurden nach Polizeiangaben etwa 550.000 Bild- und 28.000 Videodateien auf mehr als 100 digitalen Speichermedien ausgewertet.

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Alle Betroffenen konnten mittlerweile identifiziert und vernommen werden. Die insgesamt 18, ausschließlich männlichen Geschädigten, waren zum jeweiligen Tatzeitpunkt zwischen 11 und 17 Jahren alt.

Die Ermittlungen der Beamten ergaben, dass der Tatverdächtige im Zeitraum 1993 bis 2022 in über 100 Fällen den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern und in über zehn Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verwirklicht haben könnte. Darüber hinaus stehe der Tatverdächtige im Verdacht, sich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, des Herstellens und Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen strafbar gemacht zu haben.

Aufgrund der Sichtung und Auswertung der Masse an Beweismitteln für das weitere Ermittlungsverfahren, der Ermittlung weiterer Geschädigter und aus Gründen des Opferschutzes wurde zunächst von einer Information der Öffentlichkeit abgesehen, wie das Polizeipräsidium Mannheim mitteilte.

Redaktion Redakteurin mit Schwerpunkt Online, aber auch Print

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