Mannheim. Vor dem Mannheimer Landgericht ist am Donnerstag das Urteil gegen eine 73-Jährige gefallen, die Ende 2022 im Theresienkrankenhaus (TKH) zwei Mal das Sauerstoffgerät ihrer Zimmernachbarin abschaltete, weil sie sich durch die Geräusche der Apparatur gestört fühlte.
Das Schwurgericht verurteilte die 73-jährige Hatun C. zu drei Jahren Haft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.
Was die Staatsanwaltschaft gefordert hat
Die 79-jährige Zimmernachbarin von Hatun C. musste kurze Zeit nach dem zweiten Abstellen des Geräts wiederbelebt werden. Wenige Wochen später starb sie. Aber: „Das Abschalten des Sauerstoffgeräts war für den Eintritt des Todes nicht ursächlich“, sagte Oberstaatsanwältin Katja König bereits zu Beginn des Verfahrens.
Die Verteidiger von Hatun C. - Rechtsanwältin Carolin Hierstetter und ihr Kollege Alexander Klein - hatten in ihren Schlussvorträgen gefordert, die Frau wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Oberstaatsanwältin König hatte für eine Strafe wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung plädiert und viereinhalb Jahre Haft gefordert.
Der Fall, der sich auf der Covid-Isolierstation des TKH zutrug, hatte nach Bekanntwerden deutschlandweit für Aufsehen gesorgt, nachdem sich die Tochter der Verstorbenen erstmals öffentlich in den Medien dazu geäußert hatte.
Die 73-Jährige befindet sich seit Ende November 2022 in Untersuchungshaft.
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