Amtsgericht

Amtsgericht Schwetzingen: 53-Jähriger nach Angriffen auf Ehefrau verurteilt

Ein 53-jähriger Mann aus Ketsch wurde wegen Angriffen auf seine Ehefrau vom Amtsgericht in Schwetzingen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von 
Noah Eschwey
Lesedauer: 
Symbolbild: Vor dem Amtsgericht Schwetzingen wurde ein 53-Jähriger verurteilt. © Stefan Puchner/dpa/dpa-tmn

Schwetzingen. Vor dem Amtsgericht Schwetzingen ist ein 53 Jahre alter Mann zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er seine Ehefrau körperlich angegriffen haben soll. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft warf der in Pakistan geborene deutsche Staatsbürger seiner Partnerin ein volles Wasserglas entgegen und verletzte sie dabei am Arm. Einige Zeit später soll er mit den Fäusten auf ihren Kopf eingeschlagen haben, was bei ihr mindestens starke Kopfschmerzen verursachte.

Der Verteidiger des Mannes, ein Koch von Beruf, schlug dem Gericht vor, den Einspruch seines Mandanten gegen eine frühere Verurteilung nur auf die Höhe der Strafe zu beschränken. Damit würde der in Ketsch wohnhafte Angeklagte die Tat grundsätzlich einräumen und auf eine erneute Beweisaufnahme verzichten. „Gerade bei Fällen häuslicher Gewalt ist das ein wertvoller Schritt“, erklärte die Vorsitzende Richterin und lobte die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.

Der Verteidiger ergänzte, so müsse die Ehefrau, die mit dem Angeklagten vier Kinder großgezogen habe, nicht erneut vor Gericht erscheinen und über die belastenden Ereignisse berichten. Auch der Staatsanwalt zeigte sich einverstanden, betonte jedoch, dass diese Lösung ausschließlich dem Schutz der Frau diene.

Mehr zum Thema

Tierbesitzer

Kater durch Rattengift in Schwetzingen-Hirschacker verstorben

Veröffentlicht
Von
Celine Char
Mehr erfahren
Zeugen gesucht

Junge in Schwetzinger Innenstadt angegriffen und verletzt

Veröffentlicht
Von
Till Börner
Mehr erfahren
Blaulicht

Heidelberg: Autofahrer will für Krankenwagen Platz machen und kollidiert mit Gebäudewand

Veröffentlicht
Von
Jörg Aberle
Mehr erfahren

Der frühere Imbissbesitzer aus Ketsch erklärte, er arbeite seit Mitte des Jahres in Teilzeit als Küchenhilfe und verdiene monatlich rund 600 Euro netto. Seinen Imbiss habe er aufgegeben und für einen vierstelligen Betrag veräußert. Um seine laufenden Lebenshaltungskosten decken zu können, habe er einen Kredit aufgenommen. Den Unterhalt für seine Kinder und seine Ehefrau, von der er inzwischen getrennt lebt, könne er derzeit nicht bezahlen.

Das Gericht folgte schließlich der Forderung der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro. Damit blieb die Richterin über dem Antrag der Verteidigung, die lediglich 15 Euro pro Tagessatz gefordert hatte.

Volontariat Noah Eschwey ist Volontär in der Lokalredaktion der Schwetzinger Zeitung/Hockenheimer Tageszeitung.

Copyright © 2025 Schwetzinger Zeitung

VG WORT Zählmarke