Kriminalität

Amtsgericht Schwetzingen: Zwei Jahre Haft für Einbruch in Gartenlaube

Bei einem Einbruch in eine Gartenlaube in Altlußheim wurde der Täter auf frischer Tat ertappt. Nun wurde der bereits Vorbestrafte Täter vom Amtsgericht Schwetzingen zu zwei Jahren Haft verurteilt.

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Volker Widdrat
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Symbolbild: Der 45-Jährige gab an, durch ein zerbrochenes Fenster eingestiegen zu sein. © picture alliance / Daniel Maurer/dpa

Schwetzingen/Altlußheim. Das Schöffengericht des Amtsgerichts Schwetzingen unter Vorsitz von Richterin Sarah Neuschl verhandelte gegen einen 45-Jährigen, dem die Staatsanwaltschaft besonders schweren räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen hat. Der rumänische Staatsbürger ohne festen Wohnsitz wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Er soll im März durch ein eingeschlagenes Fenster in eine Hütte einer Kleingartenanlage in Altlußheim eingedrungen sein.

Die Pächterin der Parzelle hatte per Videoüberwachung gesehen, wie er sich in dem Gartenhäuschen zu schaffen machte und Diebesgut in seinem Rucksack verpackte. Daraufhin waren ihr Partner und ihr Sohn zu dem Kleingartengelände gefahren, um den Einbrecher zu stellen. Der 45-Jährige hatte sich aber nicht festhalten lassen und die beiden Männer mit einem Brecheisen bedroht. Schließlich war er einige Minuten später in einem anderen Gartenhäuschen schlafend von der Polizei entdeckt und widerstandslos festgenommen worden.

Räuber in Altlußheim auf frischer Tat ertappt

Der gelernte Maurer hat einige Jahre mit seiner Familie in England gelebt, dann auch mehrere Wochen in Dänemark. Er ist zum zweiten Mal verheiratet und hat aus erster Ehe einen Sohn. In Deutschland habe er schwarzgearbeitet und sich mit dem Pfandflaschensammeln über Wasser gehalten, sagte er vor dem Schöffengericht über eine Dolmetscherin. Seine Frau lebe in Rumänien. Er sei zwar in den Schrebergarten eingedrungen, habe aber nicht mit dem Brecheisen gedroht. Ihm sei bewusst gewesen, dass die Polizei kommen könnte. Sein Gegenüber habe ihn an der Flucht hindern wollen und selbst mit einer Stange nach ihm gestochen.

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Die 42-jährige Pächterin schilderte, wie sie die Polizei informiert hatte. Er sei auf den Angeklagten getroffen, als der gerade Sachen zusammengetragen habe, führte der 44-jährige Lebensgefährte aus. In die Gartenanlage sei schon öfters eingebrochen worden. Man habe den Beschuldigten nur an der Flucht hindern wollen. Der Einbrecher habe ihm aber das Brecheisen entwenden können und sei mit dem Werkzeug in der Hand weggerannt. Nach und nach waren mehrere Streifenwagen auf dem Kleingartengelände eingetroffen, auch ein Polizeihund war im Einsatz gewesen. Immer mehr Garteneigentümer waren an diesem Abend zu ihren Parzellen geeilt.

Der 19-jährige Sohn der Pächterin berichtete, wie er dem Angeklagten plötzlich gegenübergestanden sei: „Er hat den Schlag mit dem Brecheisen nur angetäuscht und es dann fallen lassen.“ Er habe aber vorsichtshalber mal einen Ausfallschritt zur Seite gemacht. Die Aussagen von Polizisten brauchten nicht gehört werden. Der 45-Jährige hat ein umfangreiches rumänisches Strafregister, unter anderem mit Einträgen wegen Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Widerstand und unerlaubter Einreise in England. Wegen Diebstahls war seine Ausweisung aus Dänemark verfügt worden. Er hat Bewährung bis 2027. Ein Protokoll eines Polizeibeamten wurde noch verlesen. Der 45-Jährige sei schlafend angetroffen worden, im Rucksack soll er zwei Mobiltelefone und eine Taschenlampe gehabt haben.

Im Amtsgericht Schwetzingen: Täter wollte „normalen Diebstahl“ begehen

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah den Sachverhalt bestätigt. Der Angeklagte habe die Beute behalten wollen. Er habe die Tat aus finanzieller Not begangen, keine Verletzungen bei den Geschädigten verursacht und das Diebesgut habe nur einen geringen Wert gehabt, forderte sie eine Haftstrafe von zwei Jahren. Verteidiger Gabriel Eisele erkannte ebenso auf einen minderschweren Fall. Sein Mandant sei teilgeständig und kooperativ bei seiner Festnahme gewesen. Er habe 1,1 Promille Alkohol im Blut gehabt. Eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten sei tat- und schuldangemessen.

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Es sei nur ein „normaler“ Diebstahl gewesen, meinte der 45-Jährige in seinem letzten Wort. Er habe nie zuschlagen wollen. Das Schöffengericht urteilte auf zwei Jahre Gefängnis. Der Angeklagte habe das Brecheisen erhoben, als er auf frischer Tat ertappt worden sei. Die Zeugen hätten den Hergang genau geschildert. Das Gericht habe auch einen minderschweren Fall angenommen, so die Vorsitzende. Er sei aber in verschiedenen Ländern einschlägig vorbestraft, eine positive Sozialprognose sei nicht zu erkennen und deshalb eine Bewährungsstrafe nicht möglich gewesen.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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