Justiz

Autoattacke in Mannheim: Urteil am Donnerstag erwartet

Stefan G. steht vor Gericht, weil er im Juni 2022 absichtlich vier Radfahrer in der Mannheimer Rhenaniastraße angefahren haben soll. Zuvor erstach er laut Staatsanwaltschaft seinen Vater. Am Donnerstag entscheidet sich, ob er dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht wird

Von 
Agnes Polewka
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Stefan G. soll am 12. Juni zunächst seinen Vater erstochen haben und anschließend vier Radfahrer brutal umgefahren haben. © René Priebe

Mannheim. Vor dem Landgericht in Mannheim soll am Donnerstag um 11 Uhr das Urteil gegen Stefan G. (37) fallen. G. soll am 12. Juni in Ellerstadt (Kreis Bad Dürkheim) zunächst seinen Vater erstochen haben. Anschließend fuhr er laut Staatsanwaltschaft nach Mannheim, wo er auf der Rhenaniastraße vier Fahrradfahrer absichtlich angefahren haben soll.  Das Ehepaar Monika Lobert (71) und Peter Lobert (78) starben. Der 57-jährige Michael Gangnus wurde lebensgefährlich verletzt, Kai Matt (32) hörte das Fahrzeug kommen und wurde leicht verletzt. Die Verstorbenen und die beiden Überlebenden stammen alle aus Mannheim.

Nicht-öffentliches Verfahren

Die Staatsanwaltschaft wirft Stefan G. Totschlag und versuchten Totschlag vor. Da der Mann seit seinem 15. Jahr an paranoider Schizophrenie leiden soll, fordert sie eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie. Dadurch handelt es sich bei dem Prozess, der am 6. März begonnen hat, nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein sogenanntes Unterbringungsverfahren.

Unterbringungsverfahren zielen nicht auf den staatlichen Sühneanspruch ab, sondern auf den Schutz der Gesellschaft vor einem mutmaßlichen Täter. Und sie finden üblicherweise nicht-öffentlich statt. Weil die Privatsphäre der Beschuldigten ausgeleuchtet wird, um herauszufinden, ob der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt schuldfähig war.

Auch im Fall von Stefan G. mussten Prozessbeobachter den Gerichtssaal nach der Eröffnung des Verfahrens wieder verlassen. Die Urteilsverkündung findet öffentlich statt. 

Redaktion

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