Urteil

Haftstrafen im Heidelberger Prozess um betrügerische Corona-Tests

Das Landgericht Heidelberg hat wegen des Betrugs bei Corona-Schnelltests in Millionenhöhe ein Urteil gefällt. Der Betreiber von sieben Teststationen in der Metropolregion Rhein-Neckar muss mehrere Jahre hinter Gitter.

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Waltraud Kirsch-Mayer
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Rund um Corona-Teststationen kam es zu allerlei Betrügereien, die nun Gerichte beschäftigen – wie gerade in Heidelberg. © epd

Rhein-Neckar. Zwei Gefängnisstrafen, eine davon auf Bewährung: Die beiden von der 12. Großen Strafkammer am Landgericht Heidelberg verkündeten Urteile um Betrug beim Abrechnen von Corona-Schnelltests in Millionenhöhe sind keine Überraschung. Schließlich bewegen sich die verhängten Strafen in jenem Korridor, den Kammer und Verfahrensbeteiligte nach „glaubhaften Geständnissen“, so die Vorbedingung, als Deal vereinbart haben.

Der Betreiber von sieben Teststationen in Heidelberg, Schwetzingen, Leimen und Weinheim - formal waren diese unter dem Namen der Ehefrau angemeldet – muss vier Jahre und drei Monate (abzüglich der verbüßten U-Haft) im Gefängnis verbringen. Der ausgehandelte Strafrahmen sah für den Geschäftsmann als unterste Grenze vier Jahre und als oberstes Limit viereinhalb Jahre vor. Zudem hat das Gericht das Einziehen von rund 800.000 Euro als Wertersatz angeordnet.

Richter: Angeklagte haben eine Pandemie und damit eine Notlage kriminell ausgenutzt

Im Falle des elf Jahre jüngeren Mitangeklagten hatte das Gericht den rechtlichen Hinweis gegeben, dass auch Beihilfe zum Betrug infrage käme. Auf dieser Basis ist der studierte Wirtschaftsfachmann, der gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg die zum großen Teil fiktiven wie gefälschten Datensätze eingegeben hatte, zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Laut Deal hätte die Strafe in dem ausgehandelten Korridor auch oberhalb der Bewährungsgrenze liegen können. Der Gehilfe, der pro Eingabe eines Datensatzes zwecks Abrechnen mit der KV jeweils 50 Cent erhalten hat, muss dieses Honorar gewissermaßen zurückerstatten. Bei ihm beträgt die strafrechtliche Vermögensabschöpfung rund 11.000 Euro.

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Bei der Urteilsbegründung am Mittwoch betont der Vorsitzende Richter Andre Merz, dass beide Angeklagte eine Pandemie und damit eine Notlage kriminell ausnutzten, um sich zu bereichern. Strafmildernd, so die Kammer, haben sich die Geständnisse ausgewirkt – auch weil diese viele Zeugen ersparten.

Fünf Jahre nach der weltweiten Verbreitung des Corona-Erregers leuchten Gerichte nach wie vor deutschlandweit Lug und Trug während der Virus-Attacke aus. So hat dieser Tage vor dem Landgericht Mönchengladbach ein Prozess begonnen, bei dem ein 29-Jähriger gestand, massenhaft nie durchgeführte Schnelltests abgerechnet und obendrein nicht existente Teststationen angemeldet zu haben.

Weitere Prozesse um Corona-Betrügereien laufen

Erste Strafverfahren rund um Corona-Betrügereien haben in der Region bereits 2022 zu Verurteilungen mit hohen Haftstrafen geführt. Das Mannheimer Landgericht schickte beispielsweise zwei Geschäftsmänner, die nach ihrer Flucht in Ägypten aufgespürt worden waren, zu mehr als fünf beziehungsweise sechs Jahre ins Gefängnis. In manchen solcher Prozesse geht es um erschlichene Soforthilfen, die eigentlich Gewinneinbrüche abfedern sollten. Dazu läuft bei einer Mannheimer Wirtschaftsstrafkammer ein Verfahren, bei dem auch ein Rechtsanwalt aus Heidelberg auf der Anklagebank sitzt. Ein Unternehmer hat gestanden, inaktive GmbH-Hüllen als „Scheinfirmen“ gekauft und darüber trickreich staatliche Unterstützung geltend gemacht zu haben.

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