„Sie kenne ich doch, ist gar nicht so lange her.“ Das waren die ersten Worte am Mittwochmorgen der Vorsitzenden Richterin Neuschl beim Amtsgericht in Schwetzingen, die sie an den Angeklagten richtete. Der 33-Jährige aus der Region war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im September des vergangenen Jahres angeklagt. Was sich allerdings zunächst eher gewöhnlich anhört, macht beim Blick dahinter eine doch ungewöhnliche Geschichte sichtbar.
Dies wurde auch gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich. So war es nicht notwendig, dass der Angeklagte, wie ansonsten üblich, die wesentlichen Stationen seines bisherigen Lebens beschreibt. Diese zitierte die Vorsitzende aus den Akten einer gleich gelagerten Verhandlung bei ihr vor einigen Monaten.
Konkret vorgeworfen wurde dem Mann an diesem Tag eine Fahrt ohne Führerschein vor knapp einem Jahr in Schwetzingen. Allerdings, es war lediglich der bisherige Schlusspunkt einer ganzen Fülle an Fahrten ohne Fahrerlaubnis.
Begonnen hatte das Dilemma bereits vor zirka fünf Jahren. Dem Angeklagten war, aufgrund von Ungeeignetheit, die Fahrerlaubnis entzogen worden. Inzwischen haben sich die Einträge im Flensburger Zentralregister auf 13 summiert, im BZR, dem sogenannten Strafregister, auf zehn. Allerdings geht hier ein Eintrag interessanterweise auf Fischwilderei zurück.
Einer der Gründe für diese permanenten Verstöße liegt wohl in seinem Beruf als Kfz-Mechaniker. Inzwischen, so der Angeklagte, habe er hier jedoch Abhilfe geschaffen. Es werde keine weiteren Fahrten mehr geben, zeigte er sich einsichtig. Dies wiederum, so die Vorsitzende, sei dringend notwendig. Gerade sein Verhalten in der vergangenen Verhandlung sei von Uneinsichtigkeit geprägt und habe zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe geführt. Sie höre heute noch seine letzten Worte, an die sie keine guten Erinnerungen habe. Wie vom Angeklagten in diesem Zusammenhang zu hören war, habe ihn ein einmonatiger Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt zum Nach- und Umdenken gebracht. So etwas wolle er nie mehr erleben und nannte dabei nur die Stichworte Alkohol und Drogen.
„Vieles falsch gemacht“
In ihrem Plädoyer bekräftigte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Mannheim, dass die Anklage voll und ganz bestätigt wurde. Auch sie erinnerte an die letzte Verhandlung, sehe aber auch, dass der Angeklagte geständig sei und heute den Eindruck von Einsicht in sein Fehlverhalten vermittle. Allerdings stehen dem die vielfachen und einschlägigen Verstöße und Verurteilungen gegenüber. Mit Blick auf die offensichtliche Wirkung der Inhaftierung, seiner Berufsausübung sowie keiner weiteren Verstöße seit der letzten Verhandlung, plädiere sie auf eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Führerscheinsperrfrist von sechs Monaten.
Dies allerdings, so die Staatsanwältin, nur unter Zurückstellung stärkster Bedenken. Der Verteidiger schloss sich im Wesentlichen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Sein Mandant „habe vieles falsch gemacht, sei aber einsichtig“. Er sprach hierbei ausdrücklich die gemachten Hafterfahrung an und bat darum, von einer Führerscheinsperrfrist abzusehen sowie die Geldauflage möglichst niedrig anzusetzen.
Richterin Neuschl verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Dauer der Bewährung beläuft sich auf drei Jahre. Zudem bekannte sie auf eine Sperrfrist von sechs Monaten sowie einer Geldauflage von 2000 Euro. Daneben muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen. Eindringlich dann die Worte der Vorsitzenden zum Schluss an den Angeklagten: „Ich hoffe, ich sehe sie hier nicht wieder.“
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