Blaulicht

Nach Tötungsdelikt in St. Leon-Rot: Haftbefehl wegen Mordes erlassen

Der 18-Jährige, der seine Mitschülerin mit einem Messer tödlich verletzt haben soll, befindet sich jetzt in Untersuchungshaft. Nun gibt es auch Informationen zu einer Anzeige, die das Opfer 2023 erstattet hatte.

Von 
Lukas Heylmann
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Großeinsatz am 25. Januar am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot. © PR-Video

St. Leon-Rot. Gegen den Mann, der am Donnerstag eine Mitschülerin am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot umgebracht haben soll, hat das Amtsgericht Heidelberg im Auftrag der dortigen Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Das teilen Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitagnachmittag mit. Der 18-Jährige soll die Gleichaltrige mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt haben.

Der Tatverdächtige wurde am Freitag der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts vorgeführt, die den Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in einer Justizvollzugsanstalt. Bereits am Donnerstag wurde er nach einer  ntensiven Fahndungsmaßnahme in Seesen (Niedersachsen) vorläufig festgenommen.

Mutmaßlicher Täter von St. Leon-Rot in Niedersachsen gefasst

Er war zunächst mit einem Fahrzeug vom Tatort in Richtung Norddeutschland geflohen. Nachdem das Fahrzeug geortet worden war, nahm die Polizei die Verfolgung auf. Der Beschuldigte sei dabei zeitweise mit sehr hoher Geschwindigkeit  geflüchtet.

Vor dem Löwenrot-Gymnasium haben Menschen Blumen und Kerzen im Gedenken an die getötete Schülerin abgelegt. © PR-Video

Dabei kam es zu einem Unfall mit einem unbeteiligten Fahrzeug, bei dem sowohl der mutmaßliche Täter als auch der Führer des anderen Wagen verletzt wurden. Beide kamen ins Krankenhaus. In dem vom Tatverdächtigen geführten Fahrzeug sicherte die Polizei ein Messer, bei dem es sich mutmaßlich um die Tatwaffe handelt.

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Nach bisherigen Erkenntnissen waren der Beschuldigte und das Opfer im Jahr 2023 zeitweise in einer Beziehung. Zum Zeitpunkt der Tat am Donnerstag war diese Beziehung jedoch bereits beendet. Was den Verdacht der einer vorsätzlichen Körperverletzung des Beschädigten gegenüber der jetzt Getöteten im November 2023 betrifft, habe diese nach derzeitigem Kenntnisstand keine gerichtliche Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Geschädigte hatte Strafanzeige erstattet

Anlässlich der von der Geschädigten erstatteten Strafanzeige seien jedoch vonseiten der Polizei neben Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen wenige Tage nach dem Vorfall sowie Mitte Dezember 2023 sogenannte Gefährderansprachen erfolgt. Des Weiteren habe die Polizei Kontakt zum Jugendamt und der Schulleitung aufgenommen. Nach bisherigen Erkenntnissen erfolgten vonseiten der Schule Maßnahmen der Kontaktbeschränkung im Schulbetrieb, so die Polizei.

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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Fachdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg, insbesondere zum konkreten Tathergang und den Hintergründen der Tat, dauern an. Diese sollen sich voraussichtlich auch auf die während der Flucht begangenen Verkehrsdelikte erstrecken.

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