Mobilität

Neuer S-Bahn-Haltepunkt Schwetzingen-Nordstadt: Sperrung bleibt bis Oktober

Der Bahnübergang zwischen Plankstadt und Schwetzingen bleibt länger gesperrt. Die Bauarbeiten umfassen den Neubau von Außenbahnsteigen und die Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz.

Von 
Marcus Oehler
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Ein Bild von der Baustelle in der Grenzhöfer Straße – geschossen durch den Bauzaun von der Nordstadt aus. © Eschwey

Schwetzingen. Nachdem die Bahn bereits kurz mitgeteilt hatte, dass der Bahnübergang zwischen Plankstadt und Schwetzingen länger gesperrt bleiben muss, hat nun die Stadtverwaltung über die Hintergründe informiert: „Mit Schwetzingen-Nordstadt entsteht hier ein weiterer neuer S-Bahn-Haltepunkt innerhalb des Stadtgebiets. Die Bauarbeiten beinhalten unter anderem den Neubau von Außenbahnsteigen an den Gleisen 1 und 2, um ein barrierefreies Ein- und Aussteigen der Fahrgäste in die S-Bahn-Züge sicherzustellen“, heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus.

Die Erschließung der beiden Bahnsteige erfolgt über den vorhandenen Bahnübergang an der Grenzhöfer Straße, der zu diesem Zweck entsprechend um- und ausgebaut und ans Fuß- und Radwegenetz angeschlossen werde. Weil diese Arbeiten dauern, müsse der Bahnübergang voraussichtlich noch bis Ende Oktober voll gesperrt bleiben. Die Stadt wolle einen zusätzlichen Fußgängerüberweg über die Grenzhöfer Straße zwischen dem Ausweichparkplatz für die Nordstadthalle und dem Zugang zum nördlichen Gleis schaffen. Das laufe jetzt an.

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Die Sperrung betrifft nicht nur den motorisierten Verkehr, auch Fahrradfahrer und Fußgänger können den Übergang noch bis Oktober nicht nutzen. Die Umleitung verläuft aus Plankstadt über den Geh- und Radweg entlang des Bahnausbesserungswerkes bis zur Schubertstraße und zur Unterführung Heidelberger Straße, Von Schwetzingen aus über die Berliner bis zur Unterführung Heidelberger Straße. Für den Autoverkehr empfiehlt die Stadt die Umleitung über die L630 in beiden Richtungen zur B535.

Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass die Anlieger der dortigen Gärten bis zum gesperrten Bahnübergang fahren dürfen. 

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