Im Interview

Olav Gutting zu Notfallpraxen: Gesetzgeber bremst Ärzte aus

Olav Guttings dringende Anfrage an die Regierung bezüglich einer schnellen Lösung für überlastete Notfallpraxen bleibt unbeantwortet, während die Situation für Notärzte und Patienten weiterhin kritisch ist.

Von 
Katja Bauroth
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Das Symbolbild zeigt ein Schild, welches auf eine Notfallpraxis hinweist. © dpa

Region. Herr Gutting, Sie haben eine Anfrage an die Regierung gestellt mit der Bitte, „eine schnelle, praktikable und umsetzbare Lösung für Notfallpraxen und deren Beschäftigte, insbesondere Notärzte“ zu finden, die am Limit sind. Welche Antwort haben Sie erhalten?

Olav Gutting: Leider hat man den Eindruck, dass die Regierung das bestehende Problem in den Notfallpraxen aussitzen will. Man teilt mit, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Hintergründe der Forderung immer noch prüft. Dabei ist seit vielen Monaten klar, was zu tun ist. Es braucht eine schnelle Gesetzesänderung, um die Versorgung in den Notfallpraxen wiederherzustellen. Ähnlich nichtssagende Antworten erhalten meine Kolleginnen und Kollegen im Bundestag von der aktuellen Regierung fast täglich; im Verweis auf frühere Antworten dreht sich das Ganze im Kreis! Und diese Antworten werden auch noch in Bundestagsdrucksachen dokumentiert!

Diese Reaktion kann nicht zufriedenstellend sein, oder?

Gutting: Gerade jetzt in der Erkältungssaison und mit steigenden Corona-Fallzahlen ist das eine riesige Enttäuschung für Patienten und Ärzte. Die Ärzte sind ja vor Ort und auch bereit, ihren Dienst in den Notfallpraxen zu tun. Nur der Gesetzgeber lässt sie nicht. Man hat leider den Eindruck, im Gesundheitsministerium ist die Arbeit an der Cannabislegalisierung wichtiger als die Versorgung der Bevölkerung mit ärztlichen Notfallleistungen.

Welche Maßnahmen würden Sie ergreifen, um die Notfallpraxen zu entlasten und den Versorgungsschutz für die Bürger zu gewährleisten?

Gutting: Seit fast einem Jahr ist klar, dass es hier eine Anpassung im Sozialgesetzbuch braucht. Die notwendigen Formulierungen für die Ausnahme der ambulanten ärztlichen Versorgung, außerhalb der regulären Sprechstunden von der Sozialversicherungspflicht, liegen vor. Nur im Ministerium in Berlin sorgt man sich wegen möglicher Präzedenzwirkung für weitere Berufsgruppen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat zusätzlich noch einmal eine „Kleine Anfrage an die Regierung“ mit detaillierten Fragen eingebracht, die innerhalb der nächsten drei Wochen beantwortet werden muss. Es gilt jetzt, Druck aufzubauen für eine Beschleunigung des Prozesses innerhalb der Bundesregierung.

Autor Katja Bauroth liebt Begegnungen und Storys - im Lokalen und auf Reisen.

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