Justiz

Prozessbeginn gegen Mannheimer Polizisten: Gegengutachten zur Todesursache vorgestellt

Von 
Lisa Uhlmann
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Ein Schild mit der Aufschrift "Landgericht Mannheim" ist am Gerichtsgebäude angebracht. Das Landgericht Mannheim verhandelt zu einem tödlichen Polizeieinsatz. Ein 47-Jähriger war im Mai 2022 bei einem Polizeieinsatz zusammengebrochen und später im Krankenhaus gestorben. © Bernd Weißbrod

Mannheim. Ist Ante P. nach einem Polizeieinsatz durch die Hand von zwei Polizisten gestorben? Genau um diese Frage dreht sich seit dem frühen Freitagmorgen der Prozess am Mannheimer Landgericht. Einer der beiden Polizeibeamten ist wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge angeklagt, der andere wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.

Direkt zu Beginn der Verhandlung stellt die Verteidigung der beiden 26 und 28 Jahren alten Angeklagten Gegengutachten zur Todesursache vor. Und stellt einen Beweisantrag der beiden Gutachten samt Vernehmung der Rechtsmediziner. Damit stellen die Verteidigerinnen Andrea Combe und Miriam Haas das Gutachten der Rechtsmedizin Heidelberg zur Todesursache des verstorbenen Ante P. in Frage, auf das sich die Anklage der Staatsanwaltschaft stützt.

Ante P. laut Gutachten der Rechtsmedizin erstickt

Demnach soll der Hauptangeklagte Polizist Ante P. zuvor gegen den Kopf geschlagen und ihn an der Nase verletzt haben, die blutete. Weil der 47-Jährige minutenlang auf dem Bauch lag, soll das Blut in seine Atemwege gelangt sein. Laut dem Gutachten erstickte Ante P., weil ihn erstens niemand auf die Seite drehte und er zweitens das Blut nicht abhusten konnte.

Die Gegengutachten der Verteidigung sollen nun beweisen: Der 47-Jährige soll an akutem Herzversagen gestorben sein – und schon vor dem Vorfall am Marktplatz Herzleiden gehabt haben. Die Argumentation der Rechtsanwältinnen: Durch die Gegenwehr gegen die Polizisten, die körperliche Belastung und das dadurch ausgeschüttete Adrenalin soll das Herz des an einer paranoiden Schizophrenie leidenden Mannes kollabiert sein. Eine Reanimation vor Ort, aber auch das Umlagern in die stabile Seitenlage hätten seinen Tod also nicht verhindern können.

Hauptangeklagte Hauptkommissar bedauert vor Gericht den Tod des 47-Jährigen

Zudem bedauert der Hauptangeklagte Hauptkommissar vor dem Gericht den Tod des 47-Jährigen und erklärt: „Das Geschehen und der Tod gehen mir sehr nahe und beschäftigen mich bis heute. Ich möchte für meine Fehler geradestehen und dabei helfen, den Fall aufzuklären“, verliest der 28-Jährige vor dem Gericht. Er ist seit dem Vorfall vom Dienst suspendiert und erhält laut eigenen Angaben seitdem nur 50 Prozent seines Gehalts. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Körperverletzung im Amt mit Todesfolge vor.

In dem Fall geht es um den 47-jährigen Ante P., der an einer paranoiden Schizophrenie litt und deswegen am Zentruminstitut (ZI) für Seelische Gesundheit in Behandlung gewesen ist. Als er das ZI-Gebäude an diesem Tag verlassen hatte, soll sein Arzt die nah gelegene Polizeiwache in H4 um Hilfe gebeten haben, um seinen Patienten sicher zurück zur Klinik zu bringen. Was dann geschah, soll nun vor Gericht aufgearbeitet werden. Das Interesse am Prozess ist groß, alle Plätze sind belegt.

Redaktion Seit 2018 als Polizeireporterin für Mannheim in der Lokalredaktion.

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