Umweltschutz

Regierungspräsidium hebt Umweltzonen in Heidelberg und Karlsruhe auf

Von 
Lukas Heylmann
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Heidelberg/Karlsruhe. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hebt zum Mittwoch, 1. März, die Umweltzonen in Heidelberg und Karlsruhe auf. Laut der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums gilt das Gleiche für die Gemeinde Pfinztal (Landkreis Karlsruhe). Die Umweltzonen bestehen teils seit 2006.

Die laufenden Immissionsmessungen hätten ergeben, dass sich die Luftqualität in den Gebieten der Stadt Heidelberg und Karlsruhe sowie der Gemeinde Pfinztal deutlich verbessert habe: Die Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid liegen nun deutlich unterhalb des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Ebenso würden alle anderen Luftschadstoff-Grenzwerte, wie zum Beispiel für Feinstaub, eingehalten. Dabei seie auch ein geringeres Verkehrsaufkommen während der Covid-19-Pandemie berücksichtigt worden.

Umweltzonen in Karlsruhe und Heidelberg: Anweisung vom Land

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg habe daher 2021 die Regierungspräsidiengebeten, die Aufhebung der Umweltzonen zu prüfen. Aufgrund der positiven Immissionsentwicklungen kam das Regierungspräsidium Karlsruhe zu dem Ergebnis, dass die Umweltzonen, die mit Fahrverboten für bestimmte Fahrzeuge in den betroffenen Gebieten einhergehen, nicht mehr verhältnismäßig seien.

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Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder sagt dazu: „Einige Bürgerinnen und Bürger hätten sich weitergehende Verbesserungen der Luftqualität gewünscht. Das haben uns unter anderem die zehn Stellungnahmen gezeigt, mit denen wir uns intensiv auseinandergesetzt haben. Aufgrund der derzeitigen Regelungen gibt es aber keine rechtliche Grundlage mehr, bestimmte Kraftfahrzeuge weiterhin vom Verkehr auszuschließen.“

Umweltzonen in Karlsruhe und Heidelberg: Luftreinhalteplan wird veröffentlicht

Lediglich das Lkw-Durchfahrtverbot in der Karlsruher Reinhold-Frank-Straße bleibt laut Regierungspräsidium noch bis Ende Juni 2023 bestehen, da die Stadt Karlsruhe noch prüfen müsse, ob die entsprechende Beschränkung auch aus Lärmschutzgründen weiter erforderlich ist.

Entsprechend den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird der aktualisierte Luftreinhalteplan nun noch für zwei Wochen im Regierungspräsidium Karlsruhe, in den Städten Heidelberg und Karlsruhe sowie in der Gemeinde Pfinztal ausliegen und kann dort laut Regierungspräsidium von interessierten Bürgerinnen und Bürgern während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Auslegung beginnt am Montag, 6. Februar, und endet am Montag, 20. Februar. Der Plan wird ebenso ab dem 6. Februar auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe  in der Rubrik „Luftreinhalteplanung“ zum Download zur Verfügung stehen.

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