Stuttgart/Schwetzingen. Der migrationspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Ruben Rupp erkundigte sich in einer gemeinsam mit dem Abgeordneten Dr. Rainer Balzer gestellten Anfrage „Angriff auf Frauen durch Somali in Schwetzingen“ (Drucksache 17/6135) zu einer gewalttätigen Attacke in Schwetzingen am 4. Januar auf eine 24-jährige Frau mit einem Feuerlöscher und im Verlauf auf eine weitere Frau und eine Polizeibeamtin. Über die Antwort aus dem Ministerium für Justiz und Migration, die mit dem Innenministerium abgestimmt war, zeigt sich Rupp erschrocken.
In einer Pressemitteilung aus dem AfD-Büro heißt es wörtlich: „Unsere Bevölkerung wird mit der Migrationspolitik der Altparteien zum Teil übelsten Kriminellen ausgesetzt. Remigration wird nicht konsequent vollzogen, sondern Täter können unbeirrt in Deutschland bleiben und Frauen angreifen. So auch der somalische Staatsbürger, dessen Asylantrag Mitte August 2023 unanfechtbar abgelehnt wurde. Trotzdem erfolgte keine Abschiebung, sondern er bleibt weiterhin hier. Dies ist das Gegenteil von dem, was die Bevölkerung von einer funktionierenden und auf die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung fokussierten Regierung erwartet“, wird Ruben Rupp zitiert.
Das Ministerium hatte die Anfrage wie folgt beantwortet: „Der Beschuldigte besitzt die somalische Staatsangehörigkeit. Dem Ausländerzentralregister (AZR) ist als aktenführende Behörde das Landratsamt Gießen zu entnehmen. Eine Zuständigkeit einer Ausländerbehörde in Baden-Württemberg liegt somit nicht vor. Der Asylantrag des Beschuldigten wurde Mitte August 2023 unanfechtbar abgelehnt. Ende Oktober wurde dem AZR ,Asylantrag erneut gestellt‘ durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeldet. Zu einem etwaigen Gefährderstatus des Beschuldigten liegen der Landesregierung – insbesondere mangels Zuständigkeit der Ausländerverwaltung Baden-Württemberg – keine Erkenntnisse vor.“
Drei Frauen verletzt
Die AfD wirft nun der Landes- und Bundesregierung vor, sie „habe zu wenig für den Schutz ihrer eigenen Bevölkerung getan“. Für Rupp sind die von Olaf Scholz geforderten Abschiebungen in großen Stil und die Forderung der baden-württembergischen Justizministerin Gentges nach schnelleren Abschiebungen bloß Wahlkampfgetöse: „Frau Gentges hatte unzählige Gelegenheiten, der Bundesregierung Druck zu machen, die Abschiebungen zu beschleunigen und die über 40 000 ausreisepflichtigen Asylbewerber in Baden-Württemberg abzuschieben. Was stattdessen passiert, sind Angriffe auf unsere Bevölkerung und Polizeibeamte. Der Somali, der nun mindestens drei Frauen verletzt hat, ist nur einer der vielen Fälle, in denen trotz einer unanfechtbaren Ablehnung nicht konsequent durchgegriffen wurde“, so die AfD.
Nachgefragt hatte der AfD-Sprecher auch, ob der Täter zu einem polizeibekannten Familienclan oder einer bestimmten religiösen Gruppierung gehöre. Die Antwort: „Dem Ministerium der Justiz und für Migration liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschuldigte einer polizeilich bekannten gewaltbereiten Gruppierung oder einer religiösen Gruppierung angehört.“
Die Zeitung hat bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, was mit dem 20-jährigen Somalier passiert ist: „Er sitzt in Untersuchungshaft wegen des Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Zur Tat hat er keine Angaben gemacht“, sagt Pressesprecherin Dr. Schweppe. zg
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