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So kommen Pakete rechtzeitig zu Weihnachten durch den Zoll – Tipps vom Hauptzollamt

Von 
Christina Eppel
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Karlsruhe. Wenn der Black Friday beginnt, startet die vorweihnachtliche Shopping-Saison in vollem Gange. Paketversender und -dienste haben Hochkonjunktur, doch bei der Bestellung von Waren aus Nicht-EU-Ländern gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Das Hauptzollamt Karlsruhe informiert über die vielfältigen Anforderungen, die zur reibungslosen Abwicklung Ihrer Pakete durch den Zoll erforderlich sind.

Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer: Was Sie wissen müssen

Viele Online-Shopper freuen sich auf ihre Lieferungen, sei es Sneaker oder das neueste Smartphone, die aus Drittländern stammen. Doch hier lauern zusätzliche Kosten in Form von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuern, insbesondere bei verbrauchersteuerpflichtigen Waren wie Alkohol oder Tabak. Verbotene oder eingeschränkte Artikel in Post- und Kuriersendungen können die Zollabfertigung sogar verhindern.

Für Sendungen aus Drittländern gelten klare Regelungen: Bis zu einem Warenwert von 150 Euro wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben, darüber hinaus fallen Zollgebühren und möglicherweise Verbrauchsteuern an. Ausnahmen gelten für Geschenksendungen von Privatpersonen bis zu einem Wert von 45 Euro, die von Zoll- und Einfuhrumsatzsteuern befreit sind.

Servicepauschalen und Verzögerungen bei der Zollabwicklung

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In der Regel übernehmen die Beförderer wie Post-, Kurier- oder Expressdienstleister die Zollformalitäten und leisten im Voraus die fälligen Einfuhrabgaben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Unternehmen oft eine zusätzliche Servicepauschale erheben. Fehlen wichtige Angaben für die Zollabwicklung, kann dies zu Verzögerungen führen und den Empfänger persönlich in die Zollabwicklung involvieren.

Besonders zur Weihnachtszeit werden gefälschte Markenprodukte vermehrt entdeckt und vom Zoll konfisziert. Alina Holm, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe, warnt davor, dass gefälschte Produkte nicht nur finanzielle Verluste bedeuten, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Spezielle Genehmigungen für bestimmte Produkte erforderlich

Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel oder Produkte aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen erfordert spezielle Genehmigungen. Sendungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten können in der Regel zollfrei empfangen werden, jedoch müssen auch hier bei verbrauchersteuerpflichtigen Waren Steuern entrichtet werden.

Um sicherzustellen, dass Ihre Weihnachtsgeschenke rechtzeitig und problemlos durch den Zoll gelangen, empfiehlt das Hauptzollamt Karlsruhe, sich frühzeitig über die Zollbestimmungen zu informieren oder den Chatbot "TinA" auf zoll.de zu nutzen.

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