Streit um Notfallpraxen: Kommunen klagen - auch Schwetzingen dabei

In Baden-Württemberg sollen 18 Notfallpraxen schließen. Der Widerstand der Kommunen wächst. 13 von ihnen reichen Klage beim Sozialgericht in Stuttgart ein - darunter auch Schwetzingen.

Von 
David Nau
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ARCHIV - 25.10.2023, Baden-Württemberg, Stuttgart: Auf einer Internetseite für Arztpraxen im ärztlichen Bereitschaftsdienst ist ein Hinweis auf eine Notfallpraxis dargestellt. (zu dpa: «Kommunen klagen wegen Streit um Notfallpraxen») © Bernd Weißbrod/dpa

Stuttgart. Der Streit um die geplante Schließung von 18 Notfallpraxen im Südwesten beschäftigt jetzt auch die Justiz. Nach Unterschriftenlisten, Protestbriefen und Kundgebungen haben mehr als ein Dutzend betroffene Städte nach eigenen Angaben eine gemeinsame Klage beim Sozialgericht in Stuttgart eingereicht.

Sie seien nicht grundsätzlich gegen die Schließung von Notfallpraxen im Rahmen eines landesweiten Standortkonzepts, teilten die 13 Kommunen mit. Sie wehren sich nach eigenen Angaben aber, weil sie nicht in die Planungen eingebunden und ausreichend informiert worden sind.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst in den Notfallpraxen hilft weiter, wenn der Hausarzt nicht geöffnet hat – etwa bei einer schweren Erkältung oder starken Bauchschmerzen.

Standorte sollen bis Herbst geschlossen werden

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) will in 18 Praxen Schritt für Schritt bis November den Betrieb einstellen. Die ersten drei Praxen in Bad Saulgau, Kirchheim unter Teck und Neuenbürg sollen ab April schließen. Die restlichen Standorte sollen Ende Juni, Ende Juli, Ende September und Ende Oktober geschlossen werden. Verbleibende Praxen sollen teils mehr Kapazitäten und verlängerte Öffnungszeiten erhalten.

Das dürfte auch nötig sein, denn durch die geplanten Schließungen werden umliegende Notaufnahmen aus Sicht der SPD im Landtag deutlich stärker belastet. „Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg schränkt ihre Angebote zulasten der Krankenhäuser und der Rettungsdienste ein“, hatte die SPD Anfang Februar kritisiert und auf die Antwort der Landesregierung auf eine Landtagsanfrage verwiesen. Darin hat die Oppositionspartei die Folgen der Schließung der Buchener Notfallpraxis (Neckar-Odenwald-Kreis) abgefragt.

Praxenschließung wegen Ärztemangels

Wie aus der Antwort hervorgeht, wurden im Zeitraum von November 2023 bis März 2024 in der Notaufnahme des örtlichen Krankenhauses an Samstagen und Sonntagen deutlich mehr Patienten behandelt als im Vorjahreszeitraum, also vor der Schließung der Notfallpraxis.

Demnach wurden in der Notaufnahme von November 2022 bis März 2023 samstags und sonntags insgesamt 1.072 Patientinnen und Patienten behandelt, im gleichen Zeitraum des Folgejahres waren es 1.361.

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Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hatte den Standort nach einem Gerichtsurteil im Oktober 2023 zunächst vorläufig und im März 2024 dauerhaft geschlossen.

Als Grund für diese und andere Schließungen hatte die KVBW den Ärztemangel genannt. Acht Praxen hatte sie bereits im Laufe des vergangenen Jahres dauerhaft und gegen massiven Protest geschlossen.

Städte kritisieren Informationsfluss

Künftig soll laut KVBW im Land gelten, dass 95 Prozent der Patienten innerhalb von 30 Fahrminuten eine Notfallpraxis erreichen sollen, alle anderen innerhalb von maximal 45 Minuten. Zudem sei vorgesehen, dass es nur noch Standorte in Verbindung mit einem Krankenhaus mit Notaufnahme gibt.

Die Städte seien vor vollendete Tatsachen gestellt worden, kritisierte Ettlingens Oberbürgermeister Johannes Arnold (parteilos). Der Informationsfluss zu den genauen Kriterien und Gründen für die Entscheidungen sei bis heute unzureichend. „Wir hätten uns eine rechtzeitige und ergebnisoffene Einbindung in die Strukturüberlegungen der KVBW gewünscht“, sagte Müllheims Bürgermeister Martin Löffler (SPD), einer der Initiatoren der Klage.

# Notizblock

## Redaktionelle Hinweise

- Zu diesen Terminen sollen die betroffenen Praxen laut KVBW schließen:

- Neuenbürg: 31. März 2025

- Kirchheim/Teck: 31. März 2025

- Bad Saulgau: 31. März 2025

- Nagold: 30. Juni 2025

- Ellwangen: 30. Juni 2025

- Oberndorf: 30. Juni 2025

- Backnang: 30. Juni 2025

- Eberbach: 31. Juli 2025

- Schwetzingen: 31. Juli 2025

- Münsingen: 30. September 2025

- Tettnang: 30. September 2025

- Achern: 31. Oktober 2025

- Wolfach: 31. Oktober 2025

- Albstadt: 30. November 2025

- Ettlingen: 30. November 2025

- Brackenheim: 30. November 2025

- Müllheim: 30. November 2025

- Herrenberg: 30. November 2025

- Zu diesem Text finden Sie Bilder mit folgendem Titel im dpa Bildangebot:

- Notfallpraxis

## Orte

- [Ort der Veranstaltung](Stuttgart, Deutschland)

Die folgenden Informationen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt

## Ansprechpartner

- Pressestelle KVBW, Kai Sonntag, +49 711 78753419,

## Kontakte

- Autor/innen: David Nau (Stuttgart) +49 711 16262-37219, nau.david@dpa.com, Martin Oversohl (Stuttgart) +49 711 1626237100, oversohl.martin@dpa.com

- Redaktion: Vanessa Reiber (Berlin), +49 30 2852 30002, , Foto: Newsdesk, +49 30 2852 31515, foto@dpa.com

dpa mov/dna yysw n1 vrb

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