Amtsgericht

Üble Nachrede nach unschönem Familienstreit

Oftersheimer (50) muss Geldstrafe zahlen

Von 
Volker Widdrat
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Schwetzingen/Oftersheim. Wegen übler Nachrede in zwei tateinheitlichen Fällen war ein 50-jähriger Oftersheimer vor dem Amtsgericht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Kaufmann vorgeworfen, bestimmte Tatsachenbehauptungen in Beziehung auf seine Ex-Partnerin, mit der er eine gemeinsame fünfjährige Tochter hat, gegenüber Dritten, in diesem Fall einer Rechtsanwältin, aufgestellt zu haben. Dadurch habe er seine ehemalige Lebensgefährtin verächtlich gemacht und in ihrem Ansehen geschädigt. Die Frau schlage ihre Tochter, beziehe unberechtigt Leistungen vom Jugendamt und habe bei ihrem Arbeitgeber Desinfektionsmittel entwendet, sollen die wesentlichen Vorwürfe gewesen sein. Der 50-Jährige hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, sodass es jetzt zur Verhandlung kam.

Das Verfahren ist nur ein Ergebnis aus einem sehr emotional geführten familienrechtlichen Streit. Verteidiger Stefan Allgeier legte ein ärztliches Attest vor, wonach die Tochter Prellungen gehabt haben soll. Die Rechtsanwältin wurde nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden und konnte deshalb nicht als Zeugin aussagen.

Die Ex-Partnerin gab umfassend Auskunft zu dem familienrechtlichen Verfahren. Das Paar ist seit fünf Jahren getrennt, seitdem tobt auch ein erbitterter Sorgerechtsstreit. Er habe sie beim Jugendamt angeschwärzt und behauptet, sie arbeite im Bordell, sagte die 40-jährige Pflegekraft. Er habe sie sogar an ihrer Arbeitsstelle vor den Kolleginnen als „Schlampe“ beleidigt und des Diebstahls bezichtigt. Und sie würde das Mädchen zum Klauen animieren. Ihre Tochter habe ihr erzählt, dass der Papa sie immer zum Arzt mitnimmt und nachschauen lässt, ob sie blaue Flecken hat. Sie habe das Mädchen noch nie geschlagen. Die Beziehung sei von Anfang an schwierig gewesen, teilte die Polin mit. Zeitweise sei man getrennt gewesen, dann wieder zusammengezogen. Sie habe damals kein Deutsch gesprochen. Bei einem gemeinsamen Urlaub sei sie schwanger geworden. „Er hat mich geschlagen, beleidigt und angespuckt, er hat mir Angst gemacht“, erklärte die Frau weiter.

Das Mädchen, das alle zwei Wochen bei ihrem Vater ist, hatte auch schon vor dem Familiengericht aussagen müssen. Im Kindergarten hatte die Kleine einmal erzählt, ihre Mama arbeite im Bordell, „das hat der Papa gesagt“.

Richterin Sarah Neuschl fragte die Zeugin nach den Einkommensverhältnissen und eventuellem Immobilienbesitz ihres Ex-Partners. Die 40-Jährige konnte nichts dazu sagen. Verteidiger Stefan Allgeier teilte mit, sein Mandant werde den Einspruch zurücknehmen. Eine Befragung der Zeugin würde „unschön“ werden. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft war einverstanden. Die Vorsitzende musste nicht urteilen. Eine Erzieherin aus dem Kindergarten des Mädchens und eine Polizeibeamtin brauchten nicht gehört zu werden.

Mit der Rücknahme des Einspruchs wurde der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig. Der Angeklagte muss die geforderte Geldstrafe von 3000 Euro zahlen. vw

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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