Mobilität

Wie geht es weiter mit dem Mietradsystem VRNnextbike?

Der Vertrag mit dem Anbieter nextbike läuft 2027 aus. Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar will auch künftig ein Mietradsystem anbieten und bereitet gerade die Ausschreibung vor.

Von 
Dennis Bachmann
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Die VRNnextbike-Station am Ludwigshafener Hauptbahnhof. Ludwigshafen gehört zu den neun Kommunen, die eine Weiterführung des Mietradsystems bereits beschlossen haben. © Christoph Bluethner

Rhein-Neckar. Das Mietradsystem VRNnextbike des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) ist eine Erfolgsgeschichte. Nach Angaben des VRN wurden die Räder alleine im Jahr 2024 rund 1,4 Millionen Mal ausgeliehen. Rund 750.000 Mal im ersten Halbjahr 2025. Dass es auch weiterhin Mieträder im Angebot des VRN geben soll, ist sicher. Ob es auch bei dem Anbieter nextbike bleiben wird, allerdings noch nicht. Der Vertrag mit dem Anbieter läuft Ende Februar 2027 aus. Derzeit bereitet der VRN die Ausschreibung für die Nachfolge vor.

„VRNnextbike ist definitiv ein Erfolgsmodell“, sagt Cristina Reisenauer, Prokuristin und Geschäftsbereichsleiterin Fahrgast & Finanzierung beim VRN. Die nackten Zahlen geben ihr recht: Im März 2015 in vier Kommunen mit rund 350 Rädern und 62 Ausleihstationen gestartet, ist das System mittlerweile auf 24 Kommunen, über 2.500 Räder, 30 Lastenräder und 425 feste Stationen gewachsen. „Neun dieser Kommunen haben im Vorfeld der neuen Ausschreibung bereits beschlossen, weiterhin ein Mietradsystem anzubieten“, erklärt Lukas Raudonat, Ansprechpartner für VRNnextbike im Team Mobilitätsdienstleistungen des VRN. Darunter seien zum Beispiel Ludwigshafen und Schwetzingen sowie Heidelberg und Mannheim, wo sich laut VRN die fünf meistgenutzten Ausleihstationen befinden.

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Basiskommunen profitieren von frühzeitigem Bekenntnis

In den anderen Gemeinden sei man – meist aufgrund der Haushaltslage – noch etwas zurückhaltend. „Viele wolle zunächst abwarten, welches Ergebnis die Ausschreibung bringt und welche Kosten für die Nutzung des Systems anfallen werden“, erklärt Raudonat. Der Vorteil der neun sogenannten Basiskommunen: Deren Bedürfnisse können schon bei der Ausschreibung berücksichtigt werden. „Die anderen Gemeinden können sich dem Rahmenvertrag, den wir aushandeln, aber jederzeit anschließen“, sagt Reisenauer.

Gerade sei man dabei, die Ausschreibung auf den Weg zu bringen. Zunächst wird dazu eine sogenannte Anbieterabfrage gestellt. Daraufhin können sich interessierte Anbieter melden. „Wir schätzen die Marktlage hier sehr gut ein. Neben Nextbike gibt es auch noch andere Anbieter und wir rechnen auf jeden Fall mit mehreren Angeboten“, blickt Raudonat voraus.

VRNnextbike

  • Systemstart war im März 2015 in vier Kommunen mit rund 350 Rädern und 62 Stationen.
  • Jetzt in 24 Kommunen mit über 2.500 Rädern, 30 Lastenrädern und 425 festen Stationen vertreten.
  • Bislang über 6 Millionen Ausleihen . Seit dem Start sind die Zahlen konstant angestiegen.
  • Alle Informationen zum Mietradsystem und den Ausleihstationen gibt es auf der Homepage des VRN und in der VRNnextbike-App.

Entscheidung soll um den Jahreswechsel herum fallen

Als nächsten Schritt werde man dann mit den Interessenten die Ausschreibung noch einmal überarbeiten und präzisieren, „damit die dann auch genau wissen, was in ihrer Offerte alles enthalten sein muss und sie ein verbindliches Angebot abgeben können“, erklärt Raudonat weiter. Bislang seien nur die Rahmenbedingungen vorgegeben. Ist das alles geklärt, wird ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit soll acht Jahre betragen – mit der Option für den VRN, die Laufzeit eigenständig um weitere vier Jahre verlängern zu können. „Um den Jahreswechsel herum wollen wir schon den Zuschlag erteilen“, bekundet Raudonat.

Was auf jeden Fall klar ist: Der künftige Anbieter muss unter anderem gewährleisten, dass sich sein System in die „my VRN-App“ integrieren lässt. Bislang können die Räder nur über die VRNnextbike-App ausgeliehen werden. Mit der Integration des Mietradsystems in die „my VRN-App“ sollen dann alle Angebote des VRN zentral über nur eine App verfügbar sein. Ein Vorteil davon: „Künftig können dann auch Jugendliche über die Eltern-Kind-Funktion ein Rad ausleihen – das war bisher erst ab 18 Jahren möglich“, erklärt Reisenauer.

V.l: Dr. Michael Winnes (Geschäftsführer der VRN GmbH), Christian Volz (Kaufmännischer Geschäftsführer der rnv GmbH und Vorsitzender der Versammlung der Verbundunternehmen im VRN), Oberbürgermeister Christian Specht (Vorsitzender des Zweckverbands Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) und Oberbürgermeister der Stadt Mannheim) am VRN-Stand auf dem Mannheimer Maimarkt. © VRN

Anbieter-Übergang soll nahtlos funktionieren

Diese Eltern-Kind-Funktion wurde in diesem Jahr eingeführt und erlaubt Erziehungsberechtigten, ihren Kindern in der „my VRN-App“ ein gewisses Budget einzuräumen, über das der Nachwuchs dann selbstständig verfügen kann, um sich ÖPNV-Tickets zu kaufen – oder in Zukunft eben auch ein Rad auszuleihen. Außerdem soll die Rabattierung der Fahrrad-Ausleihen für Abo-Kunden künftig auch über die App möglich sein.

Sollte Nextbike erneut den Zuschlag erhalten, könnten die Ausleihstationen einfach weiterbetrieben werden. Würde ein anderer Anbieter das Rennen machen, müsste diese Infrastruktur ausgetauscht werden. Und das nahtlos – wie es zum Beispiel der Heidelberger Gemeinderat beschlossen hat. „Das klingt kompliziert, sollte aber kein Problem sein“, sagt Raudonat. „Der Austausch kann recht schnell über die Bühne gehen, das haben wir auch in anderen Städten schon gesehen.“

Anfechtungspunkte von Beginn an ausschließen

Kürzlich ging allerdings ein Vorgang aus München durch die Medien. Dort kam es zu Verzögerungen wegen eines Nachprüfungsverfahrens und einer anschließenden Beschwerde beim Bayerischen Oberlandesgericht durch einen unterlegenen Bieter. Dieser Umstand verhinderte nahtlosen Anbieter-Übergang in der bayerischen Landeshauptstadt. Das will der VRN natürlich vermeiden.

„Hundertprozentig lässt sich so etwas nicht verhindern – aber München ist da eh ein Extrembeispiel. In vielen anderen Kommunen liefen die Ausschreibungen reibungslos“, weiß Raudonat. Man habe beim VRN mittlerweile genügend Erfahrung, um alle möglichen Anfechtungspunkte von vorneherein auszuschließen. „Absolute Transparenz ist bei so einem Verfahren unerlässlich“, macht Reisenauer deutlich. „Und da wir schon zum Jahreswechsel den Zuschlag erteilen wollen, bleibt bis 2027 noch genug Zeit, um gegebenenfalls den Übergang zu organisieren“, ist sich Raudonat sicher.

Redaktion

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