Das Generationenbüro der Stadt und Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises laden zu einer Infoveranstaltung rund um die Vorsorgevollmacht am Donnerstag, 6. Oktober, um 18 Uhr ins Palais Hirsch ein. Der Eintritt hierfür ist frei. Um Anmeldung wird gebeten, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Die Vorsorgevollmacht ist eines der wichtigsten Dokumente, für den Fall, dass eine Person nicht mehr in der Lage sein sollte, sich selbst um persönliche Angelegenheiten zu kümmern, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Initiatoren. Im Falle einer Notsituation können alle oder bestimmte Aufgaben durch eine vertraute Person wahrgenommen werden. Dies kann zum Beispiel plötzlich durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit erforderlich sein. Wenn die erkrankte Person ihre Interessen oder den eigenen Willen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen kann, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt und Ehepartner nicht gegenseitig bevollmächtigt, sollten sie keine schriftliche Vorsorge für den oben genannten Fall getroffen haben.
Eine Vorsorgevollmacht wird bereits ab dem 18. Lebensjahr notwendig, was vielen gar nicht bewusst ist. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte beim Vortrag von Tillmann Schönig, Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, informieren. Ebenso gibt es die neuesten Informationen über das zeitlich begrenzte Ehegattenvertretungsrecht ab 2023. Nach dem Vortrag besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Termine für die nächsten Beglaubigungssprechstunden zu vereinbaren.
Um Anmeldung unter der Nummer 06202/87-493 oder per E-Mail an generationenbuero@schwetzingen.de wird gebeten. zg
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