Schwetzingen. Jahrzehntelang hat die evangelische Kirchengemeinde in Schwetzingen in der Zeit nach Weihnachten die ausgedienten Christbäume eingesammelt. Das Ganze erfolgte zugunsten der Aktion „Brot für die Welt“, die Bürger mussten die Bäume nur rechtzeitig zum Abholtermin bereitstellen und sich um nichts weiter kümmern. Diese Win-win-Situation funktioniert nun jedoch nicht mehr, da die Kirchengemeinde die Weihnachtsbäume dieses Mal nicht einsammelt. Also stellt sich für viele Schwetzinger die Frage: Wohin damit? Und sie haben weitere Fragen: Wie kann ich ordnungsgemäß entsorgen? Nimmt ihn die Müllabfuhr mit, wenn er neben der Biotonne steht?
Aufschluss bringt die Website von AVR Kommunal. Das kreiseigene Unternehmen entsorgt den Abfall in den 54 Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises fachgerecht. Es unterscheidet zwischen organischen Weihnachtsbäumen und solchen aus Kunststoff. Natürliche Exemplare zählen demnach zu holzigem Grünschnitt und können zum Beispiel auf Abruf am Grundstück abgeholt werden. Hierzu ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Das entsprechende Auftragsformular steht auf der Website bereit, das Abholen durch die AVR ist allerdings kostenpflichtig. Alternativ haben die Bürger die Möglichkeit, den ausgemusterten Christbaum in einer der AVR-Anlagen in Ketsch, Sinsheim, Wiesloch oder Hirschberg selbst anzuliefern. Die Ketscher Anlage befindet sich an der L 722 und hat montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie von 12.45 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. Zudem öffnet sie an manchen Samstagen von 8 bis 12 Uhr.
Bitte ohne Lametta und Co.
Wichtig ist nach Angaben des Unternehmens, dass der Weihnachtsbaum komplett abgeschmückt wird und frei von Lametta oder anderer Dekoration ist. Ansonsten gelten dieselben Regeln wie für normalen Baum- und Strauchschnitt aus der häuslichen Gartenpflege. So darf ein Einzelstück höchstens 25 Kilogramm wiegen und maximal 1,5 Meter lang sein. Der Durchmesser darf 20 Zentimeter nicht überschreiten. Die Einzelteile müssen am Abholtag um 6 Uhr an der Grundstücksgrenze bereitstehen.
Weihnachtsbäume aus Kunststoff – die ja die evangelische Kirchengemeinde auch schon bisher nicht abgeholt hat – gelten übrigens als Sperrmüll. Hier haben die Besitzer ebenfalls die Wahl zwischen der kostenpflichtigen Abholung und dem Anliefern bei einer der AVR-Anlagen. Das Abholen vor dem Grundstück ist zweimal jährlich bis zu einer Menge von vier Kubikmetern möglich. Ein Einzelstück darf nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen und nicht länger als zwei Meter je Kantenlänge sein. Das Anliefern von mehr als vier Kubikmetern Sperrmüll bei den Abfallanlagen ist natürlich ebenfalls kostenpflichtig.
Mit Bußgeldern muss übrigens derjenige rechnen, der seinen abgetakelten Christbaum im Wald oder auf freier Feldflur entsorgt – denn das ist nicht erlaubt.
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