Mitbestimmung - Pfarrgemeinderats- und Verwaltungsratswahlen in der Diözese Speyer

Übergang vorbereiten und mitgestalten

Lesedauer: 

Speyer. Unter dem Motto "heute und jetzt - für morgen" werden am 5. und 6. November in den 346 Pfarreien der Diözese Speyer die Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte für die kommenden vier Jahre gewählt. Bei den "kirchlichen Kommunalwahlen" sind rund 2900 Sitze in Pfarrgemeinderäten und 1900 Sitze in Verwaltungsräten zu besetzen.

Das ehrenamtliche Engagement in den pfarrlichen Gremien sei in der nächsten Zeit ganz besonders wichtig, betonte Domkapitular Franz Vogelgesang, der Leiter der Hauptabteilung "Seelsorge" im Bischöflichen Ordinariat Speyer, bei einer Pressekonferenz.

Denn die nun zu wählenden Räte müssten den Übergang in die neue Pfarreienstruktur, die im Jahr 2015 verwirklicht wird, vorbereiten und mitgestalten. Nach dem Konzept "Gemeindepastoral 2015" entstehen im Bistum Speyer aus bislang 123 Pfarreiengemeinschaften mit 346 Pfarreien 70 neue, größere Pfarreien. "Die Gemeinden vor Ort brauchen gerade 'heute und jetzt - für morgen' engagierte Frauen, Männer und Jugendliche, die bereit sind, erste Kooperationsschritte mit den anderen Gemeinden zu gehen und Seelsorgekonzeptionen für eine gemeinsame Zukunft miteinander zu erproben", so Vogelgesang. Das Bistum werde ihnen dabei Hilfeleisten, etwa in Teamschulungen oder bei der Erarbeitung von Konzepten.

Zur Wahl aufgerufen sind rund 507 000 Katholiken in den Pfarreien der Pfalz und Saarpfalz. Wahlberechtigt sind Gemeindemitglieder, die bis zum 5. November das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber auch Jüngere, wenn sie gefirmt sind. Für die Teilnahme an der Wahl zum Verwaltungsrat muss beim Wahltermin das 18. Lebensjahr vollendet sein. Auch eine Briefwahl ist möglich.

Während die Verwaltungsräte für das Vermögen der Pfarrei verantwortlich zeichnen, liegt der Schwerpunkt der Arbeit der Pfarrgemeinderäte im seelsorglichen und karitativen Bereich. Die Vorbereitung und Gestaltung von Gottesdiensten, der Aufbau von Besuchsdiensten und die Nachbarschaftshilfe gehören ebenso zu ihren Aufgaben wie Bildungsarbeit und Ökumene, die Sakramentenvorbereitung, die Organisation der Pfarrfeste oder die Sorge für die Jugendarbeit.

Erster Urnengang im Mai 1968

Je nach Größe einer Pfarrei hat ein Pfarrgemeinderat zwischen sechs und 14 Mitglieder, ein Verwaltungsrat zwischen vier und acht Mitglieder.

Die Wahlen am 5./6. November sind die zwölften in der Geschichte des Bistums Speyer. Der erste Urnengang fand im Mai 1968 statt. Bei der letzten Wahl im Herbst 2007 lag die Wahlbeteiligung bei 14,6 Prozent. is

Copyright © 2025 Schwetzinger Zeitung