Speyer. Es gab Zeiten in der historischen Stadt Speyer, in denen Gebäude weggerissen wurden, die es wert gewesen wären, zu erhalten. Und manche hat man so lange vergammeln lassen, bis sie von selbst oder bei der Sanierung zusammengefallen sind. Auch da hatte dann den Vorteil für den Bauherren, dass er billiger neu bauen konnte. Das soll künftig nicht mehr passieren, deshalb wurde die Aktion Stadtdenkmal Speyer ins Leben gerufen. Und bei drei Stadtbegehungen unter Leitung von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler mit Erläuterungen von Experten zum Thema Ausweitung der Denkmalzonen wurde eine Bestandsaufnahme gemacht. Die Ergebnisse sind jetzt auf der Homepage der Stadt unter www.speyer.de/stadt-denkmal online zu sehen.
Anlass für die Untersuchungen waren die im Altstadtbereich trotz Inkrafttreten der Altstadtsatzung von 1975 bis in die Gegenwart anhaltenden Abbrüche historischer, das Stadtbild prägender Gebäude außerhalb der bestehenden Denkmalzonen. Diese Bereiche sind jedoch bereits in der Denkmaltopograhie von 1985 als umfassende Denkmalzone eines „Stadtdenkmals“ qualifiziert, jedoch bisher in dieser Eigenschaft nicht verwirklicht worden. Um weitere Verluste an historischer Bausubstanz und damit für die Zukunft die Eigenschaft der Stadt Speyer als „Stadtdenkmal“ nicht zu gefährden, sind besagte Untersuchungen eingeleitet worden. Ein weiterer Punkt ist die Tatsache, dass Speyer mit dem Kaiserdom und der SchUM-Stätte Judenhof jetzt zwei Unesco-Welterbestätten besitzt. Dieses macht die Bewahrung der Altstadt zur Einbettung der Stätten in eine geschützte historische Gesamtstruktur noch dringlicher.
Die genannten Abbrüche und Verluste im Altstadtbereich wurden anhand historischer Fotographien und Pläne anschaulich dokumentiert und von Mitarbeitern der Denkmalschutzbehörde in den Begehungen vor Ort erläutert. Die Mitarbeiter der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE Mainz) haben die trotz der zu beklagenden Verluste weiterhin bestehende hohe denkmalpflegerische Qualität und Denkmaleigenschaft der besichtigten Stadtbereiche dargelegt.
Auf Anregung von Teilnehmern der Begehungen wurden die Abbrüche im Altstadtbereich, die seit Inkrafttreten der Altstadtsatzung 1975 und in den Jahren davor bis in die Gegenwart erfolgt sind, von Mitarbeitern der Denkmalschutzbehörde in einer historischen Stadtkarte aus dem Jahr 1955 als Übersicht dargestellt.
Satzung weitgehend wirkungslos
Die Karte spricht für sich und verdeutlicht einerseits die Wirkungslosigkeit der Altstadtsatzung von 1975 in Bezug auf die Erhaltung des historischen Gebäudebestands und andererseits die Dringlichkeit der Untersuchungen zur Bewahrung als Stadtdenkmal. Die Karte zeigt aber auch den verbliebenen, umfassenden historischen Gebäudebestand und den erhaltenen Stadtgrundriss als Basis für weitere Überlegungen auf.
Zur Bewahrung der Eigenschaft der Altstadt als Stadtdenkmal sind daher die Untersuchungen für die Ausweitung der bestehenden Denkmalzonen der für die historisch bedeutende Stadt Speyer ein angemessene Weg, um den verbliebenen historischen Gebäudebestand für die Zukunft zu erhalten und wirkungsvoll zu schützen, heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus.
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