Sollte Heinz Müller den Fall sowohl vor dem Bundesarbeitsgericht als auch vor dem Europäischen Gerichtshof für sich entscheiden, steht nicht nur der deutsche Fußball, sondern auch die deutsche Sportwelt vor einer Zerreißprobe.
Eine Gesetzesänderung hält Dr. Hanns-Uwe Richter für nicht durchsetzbar: "Man muss die Befristung mit einem Sachgrund begründen, den es nicht gibt. Eine Gesetzesänderung müsste man auf den ganzen Sport ummünzen. Um Rechtssicherheit für die Zukunft zu schaffen, müsste eine klare Grenze gezogen werden." Langfristig müsste der Gesetzgeber handeln, denn die Argumente, die vom Arbeitsgericht angeführt werden, wirken "nicht zu Ende gedacht", sagt Mathias Hick, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Schlatter. mjw
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