Hockenheim. Disktiert wurde darüber seit vielen Jahren, ab Freitag, 23. Mai, 12 Uhr, folgen Taten - oder Schranken, um präzise zu formulieren: In eine Fußgängerzone verwandelt sich dann der Teil der Karlsruher Straße zwischen der Fortuna-Kreuzung und der Straße „Zum Messplatz“ testweise. Im Aktionsformat „The Städt“ soll in einem ersten Testlauf bis zum 7. Juni die Aufenthaltsqualität für Bürger sicht- und spürbar verbessert werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung.
Neben der temporären Fußgängerzone werden auch verschiedene Pop-up-Installationen in diesem Bereich sowie neue Sitzgelegenheiten und zusätzliche Pflanzen eingerichtet. Spiel- und Sportangebote werden auf dem Platz vor der Karlsruher Straße 10 mit einem mobilen Spielgeräteverleih und einer Tischtennisplatte angeboten und laden Jung und Alt zum Spielen und Verweilen ein.
OB: neue Erkenntnisse gewinnen, testen, evaluieren und vor allem erleben
„Landesweit kämpfen Innenstädte mit dem Verlust an Attraktivität, dabei sind sie das Herzstück einer jeden Stadt. Lassen Sie uns gemeinsam dieses Projekt nutzen, um neue Erkenntnisse zu gewinnen, zu testen, zu evaluieren und vor allem zu erleben. Denn nur, wenn wir aktiv dabeibleiben, können wir für unsere Innenstadt etwas bewegen“, so Oberbürgermeister Marcus Zeitler.
„The Städt“ ist ein Förderprojekt der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) gemeinsam mit dem Verkehrsministerium. Ziel ist es, neue Ideen für lebendige Ortsmitten auszuprobieren und erlebbar zu machen. Einzelhandel, Dienstleister, Gastronomie sowie die Bürger sollen davon profitieren. Mit „The Städt“ soll in Hockenheim getestet werden, wie die Karlsruher Straße für alle noch attraktiver werden kann.
Anfang April fand im sogenannten Prozesscoaching eine Beteiligungsveranstaltung mit Anwohnern sowie Gewerbetreibenden der Karlsruher Straße statt. Gemeinsam wurde intensiv darüber diskutiert, was der Karlsruher Straße fehlt und was sie braucht, um in Zukunft attraktiv zu bleiben. Dabei sei deutlich geworden: Es braucht Veränderungen und neue Impulse, heißt es in der Mitteilung weiter.
Am Freitag haben alle Interessierten die Gelegenheit, ihre Wünsche und Ideen in den weiteren Prozess einzubringen. Sie können Visionen für die Zukunft der Innenstadt mit besonderem Fokus auf die Karlsruher Straße im Anschluss an die Eröffnung ansprechen. Von 12 bis etwa 18 Uhr gibt es dazu einen Infostand ebenfalls auf dem Platz vor der Karlsruher Straße 10 (AOK).
Berechtigte mit Ausweis und Radfahrer dürfen einfahren
Durch die temporäre Umwandlung in eine Fußgängerzone gelten in der Karlsruher Straße in dem Abschnitt zwischen Fortunakreuzung und der Straße „Zum Messplatz“ andere Verkehrsregelungen: Die Fußgängerzone ist, wie es der Name vermuten lässt, ausschließlich den Fußgängern vorbehalten, grundsätzlich darf niemand in diese einfahren. Es wird jedoch Ausnahmen geben: Die Beschilderung wird so gestaltet, dass Berechtigte mit einem Ausweis einfahren dürfen, auch der Radverkehr ist zulässig. Darüber hinaus darf Lieferverkehr, wie bisher, an Werktagen zwischen 7.30 bis 10.30 Uhr einfahren.
Menschen, die einen blauen oder einen orangenen Schwerbehindertenparkaus besitzen, sind ebenfalls berechtigt, während der genannten Lieferverkehrszeiten (werktags 7.30-10.30 Uhr) in die Fußgängerzone einzufahren. Sie dürfen aufgrund der Einschränkung auch in der Fußgängerzone parken, sofern sie dabei im Rahmen der üblichen Regelungen niemanden behindern.
Ausweis für Anwohner und Gewerbetreibende mit Betrieb in Zone erhältlich
Anwohner und Gewerbetreibende, die in dem Bereich wohnen, beziehungsweise ihren Betrieb haben, können einen Ausweis beantragen, um in die Fußgängerzone einfahren zu dürfen. Sie müssen ihre Daten per E-Mail an strassenverkehrsbehoerde@hockenheim.de schicken unter Angabe, wo sie wohnen oder welches Gewerbe sie betreiben, und den Fahrzeugschein beifügen.
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Darüber hinaus gelten weitere gesonderte Verkehrsregeln: Sowohl die berechtigten Kraftfahrzeuge und Fahrräder müssen unmittelbar beim Einfahren in die Fußgängerzone auf mindestens Schrittgeschwindigkeit gedrosselt werden, um niemanden zu gefährden. Ferner gilt es, besonders aufmerksam zu sein, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
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