Schwetzingen. Die GRN-Kliniken, ein großer kommunaler Krankenhausträger mit drei geburtshilflichen Abteilungen und nahezu 3.000 Geburten jährlich, äußern erhebliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des neuen Hebammenhilfevertrags. In einem offenen Brief appellieren die Geschäftsführerinnen Katharina Elbs und Judith Masuch an den GKV-Spitzenverband, eine Nachbesserung durchzuführen.
Der Vertrag, der solle nach Aussage des Briefs für die in den Kreißsälen tätigen Beleghebammen teilweise Verdiensteinbußen von über 30 Prozent bedeuten. „Sollte dies zur Folge haben, dass Beleghebammen aus wirtschaftlichen Gründen ihren Beruf aufgeben oder sich aus der Geburtshilfe zurückziehen, verlieren wir einen zentralen und qualitativ hochwertigen Pfeiler der geburtshilflichen Versorgung in Deutschland.“ Ein Fall, der unweigerlich zu erheblichen Versorgungsengpässen führen würde, glauben die Geschäftsführerinnen.
GRN-Klinik soorgt sich um Qualität der Versorgung mit Hebammen
Vor diesem Hintergrund fordert die GRN-Kliniken nun eine schnelle politische Lösung. Die Herabsetzung der Vergütung für Beleghebammen auf 80 Prozent des üblichen Satzes solle zurückgenommen werden. Ferner sollte die ambulante Betreuung von Schwangeren in Kliniken vergütet werden, da Hebammen gerade außerhalb der Praxiszeiten von niedergelassenen GynäkologInnen eine wichtige Rolle übernehmen würden. Zudem wird die Vergütung aller Leistungen der Beleghebammen mit 88,20 Euro pro Stunde gefordert.
„Trotz des erklärten und richtigen gesundheitspolitischen Ziels, die Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt zu stärken, erschwert der neue Hebammenhilfevertrag genau diesen Anspruch – zulasten der Beleghebammen, der Versorgungsqualität und der werdenden Mütter. Insbesondere auch deshalb, weil angestellte Hebammen keiner Einschränkung in der Anzahl der gleichzeitig zu betreuenden Geburten unterliegen und die Qualitätsvorgaben in diesen Modellen keine Rolle zu spielen scheinen“, heißt es im Appell, mit der abschließenden Bitte, die Forderungen umzusetzen.
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