Recht

Absteigen und schieben

Radfahrer dürfen nicht über Zebrastreifen fahren

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Berlin. Auch wenn andere Verkehrsteilnehmende am Zebrastreifen warten müssen, sollten Fußgängerinnen und Fußgänger so einen Überweg trotz Vorrang nie unachtsam überqueren. Um sicher gesehen zu werden, empfiehlt der Auto Club Europa (ACE), Blickkontakt etwa mit sich nähernden Autofahrerinnen und -fahrern herzustellen.

Vom Fahrrad muss man beim Überqueren eines Zebrastreifens absteigen oder mit Bodenkontakt über den Überweg rollern. So gilt man als Fußgänger und darf auch mit Vorrang die Straße überqueren. Wer aber mit Fahrrad oder E-Scooter über einen Fußgängerüberweg fährt und dadurch andere Verkehrsteilnehmende behindert, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro.

Achtung: Auch Kindern ist es den Angaben zufolge nicht erlaubt, auf dem Zebrastreifen zu fahren. Zwar dürfen unter Zehnjährige auf Gehwegen fahren, aber müssen beim Überqueren einer Straße ebenfalls absteigen und schieben. Autos, Räder oder Roller, die auf der Straße fahren, sind grundsätzlich wartepflichtig. tmn

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