München. Auto- und Fahrradfahrer müssen am Zebrastreifen ausnahmslos halten, sobald jemand die Straße überqueren möchte. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz hin. Nur der Schienenverkehr muss die Fußgänger nicht vorlassen. Kommt eine Straßenbahn, müssen Fußgänger warten.
Zu den Fußgängern gehören auch Rollstuhlfahrer, Inline-Skater, Rollschuhfahrer, Rollerfahrer – und Fahrradfahrer, sofern sie ihr Rad schieben. Auf ihr Vorrecht verlassen sollte sich allerdings keiner. Durch Blickkontakt sollten Passanten Auto- oder Fahrradfahrern unmissverständlich signalisieren, dass sie vorhaben, die Straße zu überqueren. Auf dem Zebrastreifen wie auch fünf Meter vor dem Weg gilt außerdem ein Halte- und Parkverbot sowie ein Überholverbot. tmn
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