Mannheim. Nun ist es raus: Am 30. Oktober befasst sich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Mannheim mit dem Streit um die Aufsichtsratswahl bei SAP. „Sämtliche Beteiligten, insbesondere auch die die Wahl anfechtenden Arbeitnehmer, werden im Termin Gelegenheit zur Stellungnahme haben und gehört werden“, teilte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage mit. Im Kern geht es um die Frage, ob bei der SAP-Aufsichtsratswahl im März 2024 alles mit rechten Dingen zugegangen ist (Az. 12 TaBV 3/25).
Das Arbeitsgericht Mannheim hatte Anfang Februar dieses Jahres mehrere Anträge, die Wahl für nichtig oder unwirksam zu erklären, zurückgewiesen (Az. 8 BV 7/24). Eingereicht wurden die Anträge von Beschäftigten des Walldorfer Softwareherstellers, die teilweise Mitglieder des Betriebsrats sind. Sie monierten Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften.
Mitte März wurde bekannt, dass gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts eine Beschwerde eingegangen war. Nun steigt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg als nächsthöhere Instanz in den Fall ein. Wie lange das Verfahren dauert, ist offen. Obgleich am 30. Oktober noch keine Entscheidung zu erwarten ist, dürfte der Termin spannend werden.
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