Mannheim. Monnem Quadrat Bio, ein Haferriegel in quadratischer Form? Da versteht Ritter Sport keinen Spaß und reicht Klage gegen den Mannheimer Online-Lebensmittelhändler bleibwacker ein (Landgericht Stuttgart, Az. 17 O 192/25). Seit Tagen macht der Fall, den diese Redaktion als erste publik gemacht hat, Schlagzeilen und beschäftigt die Community auf Social Media.
Kampf um die Marke – immer wieder kommt es zwischen Unternehmen zu Auseinandersetzungen vor Gericht. Folgend eine Auswahl, auch mit einem bekannten Getränkehersteller aus der Region.
Capri-Sun und der Standbodenbeutel
Eine Capri-Sun – oder Capri-Sonne, wie sie früher noch hieß – haben wohl schon alle in der Hand gehabt, Kindheitserinnerungen werden wach. Produziert wird das Getränk in Eppelheim bei Heidelberg. Besonders charakteristisch: der sogenannte Standbodenbeutel. Dürfen auch andere Firmen ihre Fruchtsaftgetränke darin abfüllen? Klare Antwort: nein, dürfen sie nicht.
Über viele Jahre hat das Unternehmen vor Gericht erfolgreich gegen den Konkurrenten Riha Wesergold aus Rinteln bei Hameln gekämpft. Zwischenzeitlich wurde der markenrechtliche Schutz der Produktform zwar gelöscht. Doch Anfang 2020 entschied das Oberlandesgericht Köln, dass die Verpackung über eine „wettbewerbliche Eigenart“ verfügt und somit wettbewerbsrechtlich weiterhin vor Nachahmung geschützt ist (Az.: 6 U 82/19).
Die drei Streifen von Adidas
Die drei Streifen von Adidas sind weltbekannt. Immer wieder verteidigt sie der Sportartikelhersteller Adidas aus Herzogenaurach (Bayern) vor Gericht. 2024 mal mit Erfolg, mal nicht. So darf Konkurrent Nike in Deutschland eine bestimmte Sporthose wegen großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design nicht mehr anbieten (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-20 U 120/23). Gegen das Modelabel Thom Browne allerdings verlor Adidas vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. In einer Kapuzenjacke mit vier Querstreifen in Ringform am Oberarm sei weder eine Markenrechtsverletzung noch unlauterer Wettbewerb zu sehen (Az. 4 HK O 8208/21).
Paulaners Spezi
Im Spezi-Streit zwischen Paulaner und Berentzen steht die zweite Runde an. Nachdem das Landgericht München dem niedersächsischen Getränkehersteller das Design seiner Mio Mio Cola+Orange Mische verboten hat, geht Berentzen in Berufung (OLG München, Az. 6 U 2515/25), wie erst kürzlich bekannt geworden ist.
Das Landgericht hatte geurteilt, dass Cola-Mix-Flaschen von Mio Mio dem geschützten Design von Paulaners Spezi zu ähnlich sind (Az. 33 O 14496/24). Dabei ging es laut Gericht nicht um die Frage, ob die beiden Flaschen verwechselt werden können, sondern darum, ob die farbliche Gestaltung Kunden auf die Idee bringen könnte, dass das Mio-Mio-Produkt mit Paulaner zusammengehöre. Auf LinkedIn kritisierte Berentzen-Chef Oliver Schwegmann das Urteil als „lebensfremd“.
Smileys auf McCain-Kroketten
Smileys gibt es zwar bei Lebensmitteln fast überall, doch bei Kartoffelprodukten bleiben sie der bekannten Marke McCain vorbehalten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied Ende 2024 gegen Agrarfrost, das mit einem ähnlichen Produkt auf den Markt kommen wollte (Az. I-20 U 33/24). Die dreidimensionale Form der bekannten Smiley-Kroketten sei als Herkunftshinweis zu werten und genieße daher markenrechtlichen Schutz.
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