Justiz

SAP-Aufsichtsratswahl: Termin vor Arbeitsgericht Mannheim verschoben

Der juristische Streit um die Aufsichtsratswahl bei SAP zieht sich in die Länge. Das Mannheimer Arbeitsgericht hat einen lange geplanten Anhörungstermin für diesen Dienstag aufgehoben. Warum - und wann es weitergeht

Von 
Alexander Jungert
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Ein Firmengebäude von SAP am Stammsitz Walldorf. © dpa

Mannheim. Der juristische Streit um die jüngste Aufsichtsratswahl bei SAP zieht sich in die Länge. Das Mannheimer Arbeitsgericht hat einen lange geplanten Anhörungstermin für diesen Dienstag aufgehoben. Eine der Prozessbevollmächtigten der Beteiligten sei kurzfristig erkrankt und könne deshalb nicht an der Sitzung teilnehmen, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Der neue Termin ist erst im nächsten Jahr - und zwar am 16. Januar.

Worum geht es? Zwei Anträge sind eingegangen, mit denen die SAP-Aufsichtsratswahl vom Frühjahr angefochten wird (Az.: 8 BV 7/24 und 8 BV 8/24). Mittlerweile wurden die beiden Beschlussverfahren verbunden und unter dem einheitlichen Aktenzeichen 8 BV 7/24 geführt. Konkret betrifft es die direkte Wahl von Arbeitnehmervertretern.

In den Anträgen vor dem Arbeitsgericht werden Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Wahlverfahren behauptet. Eingereicht wurden die Anträge von SAP-Beschäftigten, die teilweise Mitglieder des Betriebsrats sind. Eine Anwältin des Walldorfer Softwarekonzerns hatte Ende Mai vor Gericht hervorgehoben, die Ergebnisse seien nicht durch gravierende Fehler verfälscht worden.

Für den amtierenden Aufsichtsrat hat die Auseinandersetzung vor Gericht zunächst keine Folgen. Erst wenn die Anträge bei den Kammerverfahren im nächsten Jahr Erfolg hätten, müsste die Abstimmung für ungültig erklärt und wiederholt werden.

Redaktion berichtet aus der regionalen Wirtschaft

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