Einen Geschäftsmann, der sich mit falschen Angaben Gelder aus staatlichen Corona-Unterstützungsfonds erschlichen hat, ist am Mannheimer Landgericht wegen Subventionsbetrug zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Außerdem ordnet die Große Wirtschaftsstrafkammer einen Vermögenseinzug von rund 80 000 Euro an. Innerhalb der nächsten vier Jahre muss der
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