Berlin. Die Zukunft der Riester-Rente ist noch offen. Die Koalition will die überfällige Reform der Förderrente noch in diesem Jahr beschließen. Trotz aller Kritik ist eine private Zusatzvorsorge inzwischen unerlässlich. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist die Riester-Rente?
Der Name geht auf den früheren Sozialminister Walter Riester zurück. 2002 wurde sein Konzept einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge eingeführt. Die Idee war einfach. Jeder Arbeitnehmer sollte vier Prozent seines Bruttolohns in einer privaten Rentenversicherung oder in einen Bank- sowie Fondssparplan einzahlen. Dann gibt der Staat eine Grundförderung dazu, für die Kinder noch einen Extrabonus. Die daraus resultierende Rentenzahlung im Alter sollte den Verlust ausgleichen, der den Arbeitnehmern durch eine große Reform der gesetzlichen Rente entstanden ist.
Wie funktioniert die Förderung und wer hat ein Anrecht darauf?
In den Genuss der Förderung kommen alle Arbeitnehmer, Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung, Azubis, Studenten, Beamte und Soldaten. Auch Hausfrauen oder Hausmänner erhalten die Zulagen, sofern ihre Ehepartner bereits einen Vertrag abgeschlossen haben. Es gibt eine Grundförderung in Höhe von 175 Euro im Jahr. Vor 2008 geborene Kinder erhöhen die Zulage um je 185 Euro. Bei später geborenen Kindern erhöht sie sich auf 300 Euro. Wer beim Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt ist, erhält zusätzlich einen Bonus von 300 Euro. Der zweite Teil der Förderung hängt vom Einkommen der Sparer ab. Die Einzahlungen in die Riester-Rente können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Je höher das Gehalt, desto höher ist die Steuerersparnis.
Lohnt sich riestern?
Das ist individuell unterschiedlich und hängt auch vom jeweiligen Produkt ab. Grundsätzlich ist die hohe Förderung für Familien ein großer Pluspunkt der Riester-Rente. Auch Geringverdiener erhalten zu ihren Eigenbeiträgen vergleichsweise hohe Zulagen obendrauf. Für Spitzenverdiener kann sich die Förderrente durch den Steuervorteil lohnen.
Warum wird die Förderrente so stark kritisiert?
Am Ende der Laufzeit ist die Höhe der Rente aufgrund von rechtlichen Regulierungen der Riester-Rente oft enttäuschend. So hat der Gesetzgeber festgeschrieben, dass die Produkte risikofrei sein müssen, also wenigstens die Einzahlungen der Sparer am Ende erhalten bleiben. Damit können Banken und Versicherung das Geld der Sparer nur sehr sicher anlegen. Das schmälert den Ertrag, etwa im Vergleich zu einer Geldanlage in Aktienfonds. Dazu kritisieren Experten die hohen Kosten der Verträge, die einen Teil oder sogar die ganze Förderung auffressen können. Auch das geht zu Lasten der späteren Rentenzahlung. Mit einer Reform will die aktuelle Bundesregierung die private Zusatzvorsorge nun neu aufstellen. Viele Details dazu sind noch nicht bekannt.
Ist der Abschluss eines Vertrags angesichts der anstehenden Reform noch sinnvoll?
Hier heißt es: rechnen! Wenn die derzeitige Förderung auf lange Sicht so viel abwirft, dass die Schwächen der Riester-Rente nicht ins Gewicht fallen, kann sich auch jetzt noch ein Abschluss lohnen. Doch Finanzexpertin Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen rät beim Bedarf an einer Zusatzvorsorge für das Alter eher zu einer ungeförderten Sparform, die flexibel ist. "Kapitalansparende Versicherungen sollten gemieden werden", warnt sie. Mit jederzeit ohne Stornokosten verfügbaren Produkten sei es potenziell möglich, das Kapital später auf eine neue Förderrente zu übertragen und dann mit der staatlich bezuschussten Altersvorsorge weiterzumachen.
Was geschieht bei einer Kündigung des Vertrags?
Riester-Verträge können zwar stets gekündigt werden, doch finanziell ist das keine gute Idee. Denn in diesem Fall wird nur das eingezahlte Geld nebst den bisherigen Erträgen ausgezahlt. Die staatliche Förderung und die Steuervorteile müssen dagegen wieder zurückerstattet werden. Wer nicht mehr weiter in einen Riester-Vertrag einzahlen will, kann ihn beitragsfrei stellen. Dann bleibt das Kapital in vollem Umfang erhalten und der Steuernachlass muss auch nicht nachentrichtet werden.
Muss man sich das Altersvermögen als Rente auszahlen lassen?
Das geförderte Altersvermögen muss im Alter größtenteils als Rente ausgezahlt werden. Zu Beginn der Auszahlungsphase dürfen die Sparer allerdings einmalig bis zu 30 Prozent des Kapitals entnehmen. Die Förderung und die Steuervorteile bleiben in diesem Fall erhalten. Eine Alternative zur Verrentung ist die Investition in eine selbstgenutzte Immobilie.
Was steckt hinter dem Wohn-Riester?
Das Wohn-Riester ist die Ausnahme von der Pflicht zur Verrentung. Das angesparte Kapital kann in der Auszahlungsphase auch zur Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden. Möglich ist zum Beispiel die Bezahlung eines Teils vom Kaufpreis oder eine Sondertilgung des Darlehens für den Kauf einer selbstgenutzten Immobilie. Auch für den Erwerb von Genossenschaftspflichtanteilen, den altersgerechten Umbau eines Hauses oder einer Wohnung sowie die energetische Sanierung kann das Altersvermögen eingesetzt werden. Die Förderung und die Steuervorteile bleiben dabei voll erhalten.
Kann die Riester-Rente vererbt werden?
Die Riester-Rente ist grundsätzlich vererbbar. Konkret gibt es jedoch Unterschiede zwischen den Produkten. Bei Bank- und Fondsparplänen wird das angesparte Kapital vererbt. Bei privaten Rentenversicherungen hängt die Erbregelung von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab. Die Einzelheiten der Erbschaftsregeln erklärt das Bundesarbeitsministerium unter der Webadresse www.bmas.bund.de.
Müssen für die Rentenzahlungen Sozialabgaben und Steuern entrichtet werden?
Wer pflichtversichert in der Krankenkasse ist, muss keine Sozialabgaben auf die Riester-Rente bezahlen. Freiwillig gesetzlich Versicherte werden dagegen für die Kranken- und Pflegeversicherung zur Kasse gebeten.
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