Berlin. Mehr Hauseigentümer beantragen die Förderung für den Einbau ökologischer Heizungen wie Wärmepumpen, und die Zusagen für staatliche Zuschüsse nehmen zu. Doch mit der bevorstehenden Bundestagswahl im Februar 2025 dürften einige Regelungen zur Gebäudesanierung und finanziellen Förderung auf den Prüfstand kommen. Dazu die wichtigsten Fragen rund um das Thema Heizen.
Was lässt sich den politischen Äußerungen entnehmen?
CDU und CSU wollen das „Heizungsgesetz der Ampel zurücknehmen“, erklärt die Bundestagsfraktion in einem aktuellen Papier. Stattdessen spricht sich die Union für eine „Kombination aus schrittweiser Kohlendioxidbepreisung mit Sozialausgleich, verlässlicher Förderung und technologieoffener Ermöglichung“ aus – ohne allerdings zu konkretisieren, was das genau für die Zuschüsse bedeutet, die die öffentliche KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) momentan genehmigen.
Für die SPD erklärte Bauministerin Klara Geywitz, das Heizungsgesetz „überarbeiten“ zu wollen, weil es zu kompliziert sei. Details nannte aber auch sie nicht. Legt man die aktuellen Umfragen zugrunde, dann ist eine Neuauflage der großen Koalition mit Union und SPD derzeit am wahrscheinlichsten. Diese Koalition war es auch, die 2017 das ursprüngliche Heizungsgesetz, dessen formaler Name Gebäudeenergiegesetz (GEG) lautet, erarbeitet und es 2020 im Bundestag verabschiedet hatte. Sollte es nicht zu einer großen Koalition kommen, hätten den Umfragen zufolge derzeit wohl die Grünen die besten Chancen, am Kabinettstisch mitzuregieren. Eine Abwicklung des Gesetzes dürfte mit ihnen aber nicht zu machen sein.
Wie ist die Lage im Bundeshaushalt?
Augenblicklich fließen die Zuschüsse, die KfW und Bafa genehmigen. Das sollte auch bis Ende dieses Jahres so bleiben, denn der Bundeshaushalt für 2024 ist beschlossen. Ab Januar 2025 setzt dann allerdings die vorläufige Haushaltsführung ein, da der Etat für das nächste Jahr nicht mehr fertig geworden ist.
„Dieses Verfahren kommt oft zum Zug“, sagt Désirée Christofzik, Professorin für Finanzwissenschaft an der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Basierend auf Artikel 111 des Grundgesetzes dürfen die alte Regierung und die Ministerien Geld ausgeben, um etwa „gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen“ und „die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen“. Milliardensummen, die großen Teilen des Vorjahresbudgets entsprechen, fließen weiter, beispielsweise für die Gehälter der Beamten, Sozialleistungen, Baumaßnahmen, Förderprogramme und Investitionen.
„Neue Maßnahmen, die zusätzliche Ausgaben nach sich ziehen, sind im Jahr ohne beschlossenen Haushalt aber nur ausnahmsweise möglich“, erklärt Christofzik. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat mehrfach betont, das Geld unter anderem für die Heizungsförderung sei auch 2025 vorhanden. Andererseits war sein Ministerium in den vergangenen Jahren daran beteiligt, Fördermaßnahmen plötzlich einzustellen, wenn die Mittel knapp wurden.
Was können Hausbesitzer jetzt tun?
Wer bereits weiß, wie die Sanierung der Immobilie aussehen soll, und die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung beisammen hat, sollte wahrscheinlich schnell handeln. Was man hat, hat man. Nach der Zusage der Förderung muss das jeweilige Projekt auch nicht sofort realisiert werden. Vor übereiltem Handeln ist allerdings zu warnen. Denn die energetische Sanierung eines Wohnhauses ist ein aufwendiges Vorhaben, das, um Erfolg zu haben, gut geplant werden will. Wobei sich interessierte Immobilienbesitzende dann jedoch darauf einstellen müssen, dass die Förderung 2025 gekappt wird. Diese könnte sinken, weil die Union betont, mehr auf den steigenden Kohlendioxidpreis als Anreiz zu setzen.
Welche Maßnahmen werden zurzeit gefördert?
Unter anderem auf dem Gebäudeenergiegesetz fußt die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Aus diesem Milliarden-Euro-Programm können Immobilienbesitzer staatliche Zuschüsse beispielsweise für die Dämmung von Wohnhäusern, dreifach verglaste Fenster und Heizungen ohne Kohlendioxidausstoß erhalten. Nach Information des Wirtschaftsministeriums belaufen sich die Zuschüsse auf „30 bis maximal 70 Prozent“ der Kosten „für den Heizungstausch privater Selbstnutzer“, wobei die Beträge gedeckelt sind.
Neben Wärmepumpen, die später vorzugsweise mit Ökostrom betrieben werden, fließen Fördermittel unter anderem für Hybridsysteme, also Kombinationen etwa von Erdgasbrennern und Wärmepumpen, Pelletanlagen, die Holz verfeuern, Sonnenkollektoren oder Stromdirektheizungen.
Und was wird nicht vom Staat gefördert?
Bestehende Öl- und Gasheizungen haben 30 Jahre Bestandsschutz. Wenn sie kaputtgehen, kann man sie reparieren lassen. Sollte die alte Anlage komplett und irreparabel ausfallen, dürfen vorläufig unter bestimmten Bedingungen auch noch neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Finanzielle Förderung gibt es dafür aber nicht.
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