Fall von der Schönau

Tödlicher Polizeieinsatz in Mannheim-Schönau: Ermittlungen gegen Polizisten

Die Mannheimer Staatsanwaltschaft ermittelt nur gegen einen der Polizisten, die am Einsatz mit den tödlichen Schüssen auf der Schönau beteiligt waren. Um welche mögliche Straftat es dabei geht

Von 
Steffen Mack
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Nach dem tödlich verlaufenen Einsatz auf der Schönau wurde am Mannheimer Plankenkopf gegen Polizeigewalt demonstriert. © Christoph Blüthner

Mannheim. Nach dem Polizeieinsatz auf der Schönau, bei dem ein 49-Jähriger mit mehreren Schüssen getötet worden ist, ermittelt die Mannheimer Staatsanwaltschaft nur gegen einen Beamten. Wie eine Sprecherin am Dienstag dieser Redaktion auf Anfrage mitteilte, geht es um den Anfangsverdacht der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge. Dafür droht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren.

Polizist schoss viermal

Bei dem Einsatz am 23. Dezember hatte der 49-Jährige die Polizei selbst gerufen. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden hatte er erklärt, in seiner Wohnung liege eine von ihm getötete Person. Das stellte sich später als falsch heraus. Den Beamten trat der angeblich unter einer psychischen Erkrankung leidende Mann mit einem Messer in der Hand und entblößtem Oberkörper entgegen.

Nachdem er Aufforderungen, die Waffe wegzulegen, nicht nachkam, schoss einer der Polizisten schließlich vier Mal auf ihn. Ob jener Beamte weiter beziehungsweise wieder im Dienst ist, wollte eine Polizeisprecherin nicht sagen. Sie erklärte nur, eine disziplinarrechtliche Suspendierung sei nicht erfolgt.

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen

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