Mannheim. Egal ob ihr es Bubatz, Gras, Hasch, 420 oder anders nennt: Kiffen ist ab dem 1. April 2024 in Deutschland legal. Aber es gibt Regeln. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen und verraten, wo ihr in Mannheim nicht kiffen dürft.
Cannabis-Legalisierung: Ab wann ist Kiffen legal?
Die lang erwartete (Teil-)Legalisierung von Cannabis tritt am 1. April 2024 in ganz Deutschland in Kraft. Das heißt, unter bestimmten Umständen ist Kiffen also ab Ostermontag legal - auch im öffentlichen Raum. Aber es gibt Regeln. Eine der zentralen Punkte: Erst ab 18 Jahren dürft ihr legal kiffen.
Cannabisgesetz: Was genau ist für Volljährige erlaubt?
Erlaubt wird der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren.
Ist Cannabis anbauen ab April legal?
Ja, angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.
Was gilt bei der Cannabis-Legalisierung für Kinder und Jugendliche?
Für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten, wie das Gesundheitsministerium in Berlin betonte. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar. Übrigens: Auch der Konsum „in unmittelbarer Gegenwart“ von unter 18-Jährigen ist verboten.
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Wo darf ich nicht kiffen in Mannheim?
Und das Cannabisgesetz schreibt ebenfalls vor, wo man kiffen darf und wo nicht.
Hier dürft ihr nicht kiffen:
- In Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.
- Auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen und in Sichtweite davon - also 100 Meter Luftlinie um den Eingangsbereich
Das gilt natürlich auch für Mannheim. In der Quadratestadt gibt es mehr als 90 Schulen, 190 Kindertagesstätten und mehr als 291 Spiel- und Sportplätze. In diesen Bereichen darf also nicht gekifft werden.
Zeigt mir die Bubatz-Karte, wo ich in Mannheim kiffen darf und wo nicht?
Verschiedene Medien haben über die Bubatz-Karte berichtet. Diese Karte zeigt deutschlandweit die Abstände für das Konsumverbot von Cannabis im öffentlichen Raum.
Sie basiert auf Daten von OpenStreetMap. Aber Achtung: Die Karte erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist auch kein offizielles Dokument von der Stadt Mannheim oder der Polizei. Sie dient also lediglich einer groben Orientierung und zeigt, wie sich die Abstandsregeln auswirken. Darauf berufen könnt ihr euch nicht.
Die Karte wurde laut Angaben der Webseite von einem Softwareentwickler aus Koblenz aus persönlichem Interesse programmiert.
Wird die Polizei die Abstände kontrollieren?
Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte, er halte die Abstände für viel zu gering. „Selbstverständlich ist klar, dass diese zu geringen Abstände eingehalten werden müssen und dass das durch die Polizei auch überprüft wird. Das werden wir auch intensiv machen“, sagte Strobl.
Darf ich im Außenbereich von Restaurants und Cafés Joints rauchen?
Für Raucherkneipen und die Außengastronomie gilt: Da, wo das Rauchen erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet, das teilt des Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA mit. Wichtig ist aber: Alle Menschen, denen ein Café oder Restaurant gehört, haben Hausrecht. Sie können also entscheiden, ob kiffen oder rauchen dort erlaubt ist. Das gilt auch für Außengastronomie und in Raucherkneipen.
Kann ich Cannabis in Geschäften kaufen?
Einfach Cannabis nach niederländischem Vorbild mal um die Ecke einkaufen geht nicht. Anders als ursprünglich geplant, wird es keine Geschäfte geben, die die Droge verkaufen. Die geplanten Clubs sind neben dem privaten Anbau die einzige legale Bezugsquelle.
Wie sollen die Cannabis-Anbauvereine aussehen?
Die Anbauvereine, oder Cannabis Social Clubs, werden erst zum 1. Juli erlaubt. Die Clubs sind ausschließlich für Volljährige zugänglich, dürfen maximal 500 Mitglieder haben und am Tag höchstens 25 Gramm je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm abgeben. Für 18- bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. (mit dpa)
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[1] https://www.mannheimer-morgen.dehttps://bubatzkarte.de/%C2%A0%20