Technischer Ausschuss

Im „Engel“ gibt es bald Bio-Backwaren

Das ehemalige Gasthaus wird in Geschäft und Wohnungen umgebaut. Auch die Veränderung in Hockenheimer Straße mit drei Wohneinheiten wurde gebilligt.

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zg/jd
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Das mittlerweile entkernte historische Gasthaus „Zum Engel“ wird in ein Wohn- und Geschäftshaus umgewandelt. Die Fachwerk-fassade der Gebäuderückseite hebt den historischen Charakter des Gebäudes hervor. © Dufrin

Reilingen. Ausschließlich Großprojekte fanden sich auf der Tagesordnung des Technischen Ausschusses bei dessen monatlicher Sitzung im Bürgersaal des Rathauses. Für Bürgermeister Stefan Weisbrod ein Beweggrund, die lebhafte Investorentätigkeit zum Bau neuer Wohnungen in der Gemeinde hervorzuheben. „Wenn wir in Reilingen die Ampelpläne zum bundesweiten Wohnungsbau umsetzen, müssten in unserem Dorf bis zu 100 Wohnungen im Jahr neu gebaut werden“, lautet seine Einschätzung. Etwa ein halbes Dutzend Besucher verfolgten die zügige, gut einer Stunde andauernde Debatte, bei der so manche rechtlichen Hürden zu nehmen waren.

Seine Zukunftspläne konkretisiert hat der Bauherr für das Gebäudeensemble in der Hauptstraße 41. Das unter Denkmalschutz stehende ehemalige Gasthaus „Zum Engel“ soll nach den dem Technischen Ausschuss vorgestellten Bauantragsunterlagen kernsaniert werden. Dort entstehen im Erdgeschoss Verkaufsräume für einen Bio-Backwaren- und Lebensmittelverkauf. Ober- und Dachgeschoss sollen zwei Wohneinheiten aufnehmen.

Anstelle des bereits abgerissenen rückwärtigen Anbaus ist ein kubusartiger Flachdachbau geplant, wo auf zwei Geschossebenen zwei weitere Wohnungen entstehen. Der Anbau soll sich nach einer Vorgabe der Denkmalbehörde architektonisch vom Stammgebäude klar absetzen, wofür ein extensiv zu begrünendes Flachdach in Verbindung mit der Holzfassade sorgt. Der Dachform stimmte der Technische Ausschuss einvernehmlich zu.

Zusatzstellplätze im Gartenbereich

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Für das Bauprojekt können nicht alle notwendigen Stellplätze auf dem vorderen Grundstück nachgewiesen werden. Der komplette Bedarf lässt sich nur durch die Inanspruchnahme des Gartenbereichs decken. Das setzt allerdings eine Änderung des Bebauungsplanes voraus, die gerade von der Verwaltung vorbereitet wird.

Um in einem zweiten Bauabschnitt auch das ehemalige Scheunengebäude einer veränderten Nutzung zuzuführen, muss das Planungsrecht ohnehin modifiziert werden. Dass die noch fehlenden drei Stellplätze innerhalb eines angemessenen Zeitraums tatsächlich angelegt werden, soll ein noch abzuschließender städtebaulicher Vertrag regeln.

Einer Sitzungsbesucherin war schon zum Sitzungsbeginn die Parkplatzsituation ein wichtiges Anliegen. Er sei dem Investor sehr dankbar, dass er sich dieser Herausforderung annehme, versicherte der Bürgermeister.

Neues Wohnhaus in zweiter Reihe

Der Abrissbagger kommt auch in der Hockenheimer Straße 78 zum Einsatz. Das an die Gemeindestraße angrenzende, zweistöckige Wohnhaus wie auch das rückwärtige Scheunengebäude werden vollständig abgeräumt. An ihre Stelle soll ein Neubau mit drei Wohneinheiten treten, der sich an den alten Gebäudeumrissen orientiert.

Im vorderen Teil des 728 Quadratmeter großen Grundstücks ist ein zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach und in zweiter Reihe ein zweigeschossiges Wohnhaus mit begrüntem Flachdach geplant. Beide Häuser sind durch einem Treppenhaus-Zwischenbau verbunden. Das Einfügungsgebot wurde vom Technischen Ausschuss als erfüllt angesehen. Das Vorhaben erhielt daher ein einstimmiges positives Ratsvotum.

Reihenhaus-Trio als Ausnahme

Im Mai hat der Gemeinderat beschlossen, für das innerörtliche Quartier Alte Friedhof-/Kirchen-/Wilhelm- und Ziegelstraße einen Bebauungsplan aufzustellen und zu-gleich eine Veränderungssperre erlassen. Ein für das Grundstück in der Alten Friedhofstraße 26 gestellter Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen hatte daher keinen Erfolg.

Eine Ausnahme von der Veränderungssperre wurde vom Technischen Ausschuss im Juli verweigert, zumal das Bauvorhaben in seiner beantragten Dimension und Ausgestaltung den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegenstehen würde.

Mit seinem neuerlichen Anlauf gelang es dem Investor, mit einer deutlich reduzierten Bauweise den Technischen Ausschuss zu überzeugen. Auf 543 Quadratmeter Fläche sollen nunmehr nur noch drei zweigeschossige Reihenhäuser mit jeweils einer Wohnung in Form einer Hausgruppe errichtet werden. Mit jetzt fünf Stellplätzen und einer Garage zeigt sich auch der Stellplatzschlüssel deutlich verbessert.

Freie Wähler befürchten Probleme

Bürgermeister Stefan Weisbrod warb daher für ein positives Votum, denn Kubatur, Art und Maß der baulichen Nutzung entsprächen den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans, der aber vermutlich erst in Jahren zur Rechtskraft geführt werden könne. Auch die „gefangenen“, also hintereinander und parallel zur Ziegelstraße angelegten Stellplätze seien vom Gesetzgeber ausdrücklich zugelassen und rechtlich nicht zu beanstanden.

Mit einem knappen Beschluss von sechs Ja- bei vier Nein-Stimmen erteilte das beschließende Gremium das Einvernehmen und ließ eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu. In der vorausgehenden Debatte begründete Sabine Petzold (FW) ihr Nein mit der dort anzutreffenden verschärften Verkehrssituation. Bauchschmerzen verursache ihr auch die fragwürdige rechtliche Bewertung. Heinrich Dorn (SPD) sah dagegen in der Stellplatzsituation keinen Grund zur Ablehnung. zg/jd

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